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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Richtlinien zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Landkreis Peine  

13.Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 16.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Schulungszentrum der FTZ
Ort: Werner-Nordmeyer-Str. 13, 31226 Peine
2024/019 Richtlinien zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Landkreis Peine
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Gesundheitsamt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende, KTA Marotz, ruft die Beschlussvorlage 2024/19 „Richtlinie zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Landkreis Peine“ auf und führt kurz in das Thema ein. Er weist insbesondere auf die Durchführung der Förderung auf Grundlage der jeweiligen Haushaltslage hin.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende, KTA Marotz, die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

 

KTA Möhle fragt im Anschluss, ob neben den finanziellen Anreizen auch „weiche“ Faktoren, wie zum Beispiel Hilfe bei einer Wohnungssuche, bedacht wurden?

 

Dezernatsleiterin (im Folgenden als DL bezeichnet) Prof. Dr. Friedrich antwortet, dass in der Vorbereitung zur Erstellung der Richtlinie eine umfangreiche Recherche erfolgte. Dabei wurden auch „weiche“ Faktoren bedacht. Mit der wito GmbH wurde dazu Kontakt aufgenommen. Angedacht ist eine Zentrale Kontaktstelle, die als Willkommens-/Onboarding-Stelle dienen kann.

 

(Anmerkung des Protokollführers: 17:15 Uhr Ankunft von KTA Nießen und KTA Plett)

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Vorsitzende, KTA Marotz, diesen Tagesordnungspunkt.


Beschluss:

Die anliegenden Richtlinien zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Landkreis Peine werden beschlossen.

Eine Bewilligung von Anträgen auf Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten (Richtlinie rderung Ärztinnen und Ärzte) als auch Anträge auf Vergabe von Stipendien für Studierende der Humanmedizin (Richtlinie Medizin Stipendium) erfolgt nach Bewertung der Haushaltslage.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

 

8

Nein-Stimmen:

0

 

Enthaltung/en:

 

0