Inhalt

Auszug - Inobhutnahmenentwicklung und unbegleitete minderjährige Ausländer/innen  

Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 23.01.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Konferenz- und Schulungszentrum Landkreis Peine
Ort: Werner-Nordmeyer-Str. 13, 31226 Peine
2024/004 Inobhutnahmenentwicklung und unbegleitete minderjährige Ausländer/innen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Richert, Stefanie
 
Wortprotokoll

Herr Zilling berichtet von der aktuell schwierigen Situation im Bereich der Inobhutnahmen und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMAs). Das Systemversagen innerhalb der Jugendhilfe sei mehr als je zuvor spürbar, die prekäre weltpolitische Lage verschlimmere den Platzmangel zunehmend. Insgesamt befänden sich Stand Dezember 2023 insgesamt 57 UMAs in stationärer Unterbringung, darunter sowohl in Maßnahmen nach § 34 SGB VIII als auch in Inobhutnahmen nach § 42 und § 42a SGB VIII. Weiter seien aktuell zwischen vier und sechs UMAs im Hotel untergebracht. Eine rechtskonforme Unterbringung sei kaum umsetzbar. Analog zum Hotel konnte nun ein sog. Bed & Breakfast mit sechs weiteren Plätzen zur Notversorgung angemietet werden. Die Anmietung erfolgt zunächst bis zum Sommer 2024.

 

Das Hotel soll zukünftig zur ersten Bedarfsfeststellung mit Clearing dienen. Verantwortungsreife UMAs könnten dann in das Bed & Breakfast umziehen. UMAs mit einem höheren Bedarf müssten weiterhin in anderen Wohngruppen untergebracht werden. Aufgrund des bundesweiten Mangels an Betreuungsplätzen sei eine Unterbringung jedoch mit langen Wartezeiten verbunden. Aus diesem Grund seien weiterhin zwei Betreuungsplätze in einem Nachbarlandkreis ausschließlich für die Unterbringung der UMAs dauerhaft gebucht. Gemeinsam mit den ambulanten Trägern werden aktuell alle Ressourcen für eine Betreuung der UMAs mobilisiert. Herr Zilling berichtet außerdem von den Erstuntersuchungen der UMAs im Rahmen von Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII. Diese seien zurzeit nur schwer realisierbar, da kaum Ärzte zur Verfügung stünden um diese durchzuführen.

 

Weiterhin planen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit derzeit sechs Kommunen, darunter auch der Landkreis Peine, auf das Land Niedersachsen zuzugehen und eine Maßnahme nach § 13 SGB VIII mit entsprechender Betriebserlaubnis anzustoßen. Die Stadt Braunschweig habe eine solche Maßnahme bereits erfolgreich umgesetzt.

 

Zur aktuellen Situation im Allgemeinen Sozialen Dienst berichtet Herr Zilling von weiterhin bestehenden Stellenvakanzen, welche sich seit September 2023 nicht reduziert haben. Aufgrund ausstehender Bewerbungsverfahren könne es jedoch in naher Zukunft zu weiteren Stellenbesetzungen kommen.

 

Beim dagogischen Personal, darunter Mitarbeitende aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst, dem Fachteam § 35a Eingliederungshilfe, dem Pflegekinderdienst und der Jugendhilfe im Strafverfahren, habe kürzlich eine Fortbildung von Herrn Prof. Dr. Radewagen zum § 8a-Verfahren stattgefunden. Hierzu werde gemeinsam mit dem Fachdienst Personal geprüft, dass alle betroffenen Fachkräfte eine Vergütung nach TVöD SuE - S14 erhalten können. 

 

Anschließend berichtet Herr Brandis als Vertreter der AG nach § 78 SGB VIII von der Situation der freien Träger der Jugendhilfe. Er schließt sich den Schilderungen von Herrn Zilling an, denn auch die freien Träger seien vom akutem Personalmangel betroffen. Hierdurch seien Einrichtungen vermehrt dazu gezwungen, ihre Kapazitäten im ambulanten und (teil-) stationären zu reduzieren oder die Eröffnung neuer Wohngruppen zu verschieben, weil die personellen Ressourcen nicht für die Erteilung einer Betriebserlaubnis ausreichen würden. Es müsse teilweise auf niederschwellige Angebote zurückgegriffen werden, weil die Ressourcen nicht für aufwendigere Vorhaben ausreichen. Die aktuelle Situation könne in diesem Ausmaß nur durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und der AG nach § 78 SGB VIII gestemmt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme