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Auszug - Informationen der Verwaltung  

10.Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 05.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:07 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums am Silberkamp
Ort: Am Silberkamp 30, 31224 Peine
 
Wortprotokoll

Fachdienstleiterin (im Folgenden werden männliche und weibliche Fachdienstleitungen als FDL bezeichnet) Geyer erinnert an ihre Vorstellung der Fortführung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Sozialgesetzbuch (SGB) II in der letzten Ausschusssitzung. Aufgrund der massiven Widerstände aller Bundesländer, dem Bundesrechnungshof sowie zahlreicher Verbände, Institutionen und Vereinigungen hat das BMAS von der geplanten Überführung der Arbeitsförderung für junge Menschen unter 25 Jahren vom SGB II in das SGB III Abstand genommen.

 

Die erforderlichen Einsparungen will das BMAS stattdessen durch die Verlagerung der Rehabilitation sowie die Förderung der beruflichen Weiterbildung von Bürgergeld-Empfängern in das SGB III erreichen.

 

FDL Geyer bedankt sich ausdrücklich bei den Ausschussmitgliedern, die sich in verschiedener Funktion an der umfänglichen Kritik beteiligt haben.

 

FDL Bialek berichtet, dass dem Landkreis Peine aufgrund der vom Land Niedersachsen vorgesehenen Quote im nächsten halben Jahr 636 geflüchtete Menschen zugewiesen werden. Aufgrund der aktuellen Übererfüllung von knapp 500 geflüchteten Menschen ist mit der Verteilung von 16 geflüchteten Menschen pro Woche zu rechnen. Nach derzeitiger Einschätzung können sie dezentral untergebracht werden.

 

Aufgrund des aktuellen Zugangs von 1.300 geflüchteten Menschen pro Woche sind die Aufnahmekapazitäten von rund 10.000 Plätzen im Land Niedersachsen zu 90 Prozent ausgelastet.

 

Anschließend informiert DL Prof. Dr. Friedrich über die aktuellen Beratungen des Kreishaushalts für das Jahr 2024. Aufgrund der sehr schlechten Zahlen ist ein Haushaltssicherungskonzept erforderlich. Alle Fachdienste sind aufgefordert, Einsparpotenziale bei den freiwilligen Aufgaben und Pflichtaufgaben zu benennen, deren Umsetzung von der Politik zu bewerten ist.

 

Die Kreisverwaltung befindet sich auch im Austausch mit anderen Kommunen, insbesondere bezüglich der Auskömmlichkeit der finanziellen Ausstattung. Mit Bezug auf die aktuelle Diskussion zum Thema Unterbringung von geflüchteten Menschen in den Gemeinden verdeutlicht DL Prof. Dr. Friedrich auch deren finanziellen Engpässe. Auch die hohen Kostenbelastungen durch das Klinikum und den ÖPNV sind zu berücksichtigen.

Bei der Zielsetzung der Genehmigung des Kreishaushalts ist gegenüber dem Land der zusätzliche Aufwand durch neue Aufgaben ohne Gegenfinanzierung zu verdeutlichen.