Auszug - Informationen der Verwaltung
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Wortprotokoll |
Aktueller Sachstand – Inklusive Bildungslandschaften
Herr Zilling und Herr Gebers stellen den Ausschussmitgliedern das entwickelte Konzept für die inklusiven Bildungslandschaften vor. Das Konzept ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Planmäßig sollten die inklusiven Bildungslandschaften im neuen Schuljahr 2023/24 an vier Grundschulen im Landkreis Peine beginnen.
Gestartet wurde schon mit einem Elternabend an der Fröbelschule am 04.07.2023. Den Eltern wurde das Konzept der inklusiven Bildungslandschaften vorgestellt. Es gab durchweg positive Rückmeldungen aus der Elternschaft an dem Projekt teilnehmen zu wollen. Nachfolgend ist die Fröbelschule wie auch die Wallschule und die Eichendorffschule durch ihren obersten Dienstherren aufgefordert worden, keine weiteren Aktivitäten im Hinblick auf die Umsetzung des Projektes zu tätigen.
Die Südstadt-Schule kann sich derzeit unter den vorliegenden Rahmenbedingungen keine Kooperation vorstellen. Eine Umsetzung mit den drei interessierten Grundschulen kann bis zum Abschluss einer Prüfung durch das RLSB nicht umgesetzt werden.
Am 23.10.2023 ist ein weiterer Gesprächstermin mit dem RLSB – Frau Kendzierski und Herrn Turan – geplant. Ob und inwieweit das Projekt im Anschluss hieran starten kann, bleibt abzuwarten. Bis dahin ist zumindest der anlassbezogene Einsatz der Teilhabeentwicklungslotsen*innen (TEL), d.h. außerhalb des Projektes, durch das Fachteam § 35a – Eingliederungshilfe – geplant. Die entsprechenden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit den freien Trägern sind bereits abgeschlossen worden bzw. befinden sich teilweise noch im Abschluss.
Das Jugendamt wird die Ausschussmitglieder über den weiteren Verlauf des Projektes und neue Erkenntnisse informieren.
Aktuelle Situation in den sozialen Diensten
Laut Herrn Zilling befinden sich die sozialen Dienste seit ca. sechs Monaten in einer enormen Belastungssituation. Diese sei vor allem auf Personalmangel und -fluktuation, aber auch auf eine erhöhte Arbeitsbelastung aufgrund fehlender ambulanter und stationärer Angebote im Bereich der Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige und vor allem im Bereich der Inobhutnahmen, zurückzuführen.
Aufgrund dieser hohen Arbeitsbelastung musste in Abstimmung mit dem Personalrat, der Dezernentin Frau Prof. Dr. Friedrich und den sozialen Diensten das Tagesgeschäft (Unterstützungsbedarfe, Hilfe zur Erziehung, ambulante Leistungen) qualitativ soweit heruntergefahren werden, dass der Kinderschutz weiterhin zuverlässig sichergestellt werden kann. Darüber hinaus werden weiterhin neue Mitarbeitende für die sozialen Dienste gesucht. Die vakanten Stellen seien mittlerweile unbefristet ausgeschrieben, dennoch sei die Bewerberlage weiterhin nicht ausreichend.
Auf Herrn KTA Möhles Frage, welche Unterstützung seitens des Jugendhilfeausschusses gefordert werde, um die Mitarbeitenden zu stärken, gab Herr Zilling an, dass der Fachkräftemangel auch andere Jugendämter betreffe und es nun besonders wichtig sei, die Mitarbeitenden des Landkreises Peine zu stärken und vor allem zu schützen.
Laut Herrn Brandis habe früher auch auf Seiten der freien Träger die qualitativ hochwertige pädagogische Arbeit im Fokus gestanden, unabhängig davon ob es sich um eine ambulante oder stationäre Hilfe, oder sogar eine Inobhutnahme, handelte.
In der aktuellen Situation binde die Ausübung der Garantenpflicht im Rahmen der Kinderschutzverfahren viele personelle Kapazitäten zulasten der übrigen ambulanten und stationären Angebote, so dass auch aus anfänglichen Hilfebedarfen Inobhutnahmen werden können.
Im Arbeitsalltag ginge es aufgrund der Kapazitätsprobleme lediglich um die Wiederbelegung von Plätzen. Ein guter und ausreichender Qualitätsdialog sei mit den Mitarbeitenden der sozialen Dienste kaum möglich.
Herr KTA Lauenstein und Herr KTA Röcken bitten die Verwaltung, konkrete Vorschläge für Unterstützungsmaßnahmen aus der Politik zu unterbreiten. Herr Zilling wird am 06.09.2023 die heutige Sitzung mit den sozialen Diensten thematisieren und ggfs. Lösungsvorschläge erarbeiten.
Sachstand Unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMAs)
Der Landkreis Peine erfülle die vom Land vorgegebene Verteilungsquote. Aktuell seien 50 UMAs zu betreuen. Aufgrund des deutschlandweiten hohen Bedarfs werde die Verteilungsquote jedoch in regelmäßigen Abständen erhöht. Auch in diesem Bereich seien die stationären Plätze ausgeschöpft, wodurch sich eine zusätzliche Belastung zum Kinderschutz und zum Tagesgeschäft abzeichnet.
Präventionsketten – Aktueller Sachstand
Frau Behrens (Präventionsketten) und Frau Peukert (KiTa-Fachberatung) berichten von den unbefriedigenden Ergebnissen der Schuleingangsuntersuchungen. Um diese Ergebnisse zu verbessern, seien ganzheitliche Projekte, und keine Einzelmaßnahmen, nötig. Daher wurde am 13.10.2023 zu dem Fachtag „Inklusiver Bildungs- und Entwicklungsplan“ im Rahmen des Jugendhilfeausschuss-Workshops eingeladen. Ziel soll es sein, einen gemeinsamen Bildungs- und Entwicklungsplan für die Altersgruppe 0 bis 10 Jahre zu entwickeln. Es handelt sich hierbei um einen Stufenplan, welcher sich damit unter anderem mit der Frage befassen soll, wie die verschiedenen Ressourcen zukünftig effektiv gebündelt werden können.
Weiterhin berichtet Frau Behrens für das neue Schuljahr 2023/24 wiederholt die Willkommensbücher in Kooperation mit fünf Grundschulen im Stadtgebiet entworfen zu haben.
Auch das partizipatorische Eingewöhnungsmodell in Kooperation mit der KiTa-Fachberatung werde aktuell in acht KiTas, überwiegend im Stadtbereich, angewendet. Für das KiTa-Jahr 2024/25 sei ein weiterer Durchlauf geplant.
Frau Behrens berichtet weiterhin vom kostenfreien Mittagessen an den Grundschulen. Die Antragstellung würde viele Eltern überfordern, sodass diese Leistung noch nicht ausreichend angenommen worden sei. Gemeinsam mit der „Vernetzungsstelle Schulverpflegung“ sei an zwei Schulen im Stadtgebiet bis 2024 ein gemeinsames Projekt gestartet worden. Hierbei soll erörtert werden, wie die Inanspruchnahme des Mittagessens im Ganztagsbereich erhöht werden kann.
Gebührenerhöhung Zeltplatz Eltze
Aufgrund der inflationsbedingten Kostensteigerungen sei eine Gebührenerhöhung für die Nutzung des Zeltplatzes Eltze unausweichlich. In der Haushaltsplanung für 2025 müsse dies berücksichtigt werden. Eine genauere Information werden die Ausschussmitglieder zu gegebener Zeit erhalten.
U25-Gesetzesänderung im SGB II und SGB III
Frau Prof. Dr. Friedrich berichtet über die jüngsten Veränderungen auf den Rechtsgebieten des SGB II und SGB III.
Aufgrund der geplanten Einsparmaßnahmen der Bundesregierung hat das Bundeskabinett eine Mittelkürzung im Bereich der Berufsorientierung - Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt (Übergang von Schule und Beruf) gefordert. Für das operative Geschäft des Jobcenters des Landkreises Peine bedeutet dies konkret die erhebliche Reduzierung aller arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, auch in Kooperation mit externen Stellen, für die Haushaltsjahre 2024 und 2025.
Für den Bereich der Berufsorientierung sollen die Haushaltsmittel zukünftig nicht mehr den Jobcentern, sondern der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung stehen. Auf Landes- und Kommunalebene wird dieses Vorhaben sehr kritisch betrachtet, da die Jobcenter mit bundesweit ca. 1.000 Jobcenter infrastrukturell besser aufgestellt sind, als die Bundesagentur für Arbeit mit 104 Agenturen.
Es bestand und besteht auch weiterhin ein guter Austausch zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern, dennoch wird es der Bundesagentur für Arbeit nicht möglich sein, die über viele Jahre aufgebaute Fachexpertise und Infrastruktur der Jobcenter fortzuführen. In diesem Kontext werde aufgrund einer Höhergruppierung der Dienstposten ebenfalls eine Personalfluktuation von den Jobcentern zu den Bundesagenturen erwartet.
Auch zum Thema „Kindergrundsicherung“ hat der niedersächsische Landkreistag eine Stellungnahme der niedersächsischen Kommunen gefordert. In diesem Bereich sollen die bisherigen Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit zum sog. „Familienservice“ umbenannt werden. In Teilen verlagern sich auch hier Zuständigkeiten von den Jobcentern hin zur Bundesagentur für Arbeit. Auch in diesem Bereich besteht eine klare Haltung zwischen den Kommunen und Landesministerien. Eine Umsetzung erscheint sowohl aufgrund des Zeitmangels als auch aufgrund der Kompetenzverlagerung als nicht zielführend.
Stand der Organisationsentwicklung
Herr Zilling berichtet vom aktuellen Stand der Organisationsentwicklung. In dieser Woche finden die letzten Personalbemessungs-Workshops statt. Im Anschluss hieran erfolgt die Personalbemessung durch „con_sens“ auf Grundlage der vorhandenen Daten zu den Arbeitsprozessen.
Die Zuschnitte der Sozialräume konnten noch nicht abschließend festgelegt werden, da die Größe und Anzahl der Sozialräume auch von den Ergebnissen der Personalbemessung abhängen. Voraussichtlich wird es drei oder vier Sozialraumzuschnitte geben. Die Vorstellung der Ergebnisse wird in einer Ausschusssitzung im ersten Quartal 2024 erfolgen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Protokollanhang TOP 8 - Konzept Inklusive Bildungslandschaften (1287 KB) |