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Auszug - Informationen der Verwaltung  

Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 06.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Konferenz- und Schulungszentrum Landkreis Peine
Ort: Werner-Nordmeyer-Str. 13, 31226 Peine
 
Wortprotokoll

Aufgrund des Vortrages zu TOP 5 kamen Fragen zum Thema „Wegerandstreifen“ auf. Frau Maurer-Lambertz wünschte sich eine Auskunft über Flächen, an denen Wegeseitenränder durch im Rahmen landwirtschaftlicher Nutzung benachbarter Flächen „abgeflügt“ wurden.

 

Frau Wemmel erklärt, dass im vergangen Jahr eine halbe Stelle und in diesem Jahr eine weitere halbe Stelle für den Außendienst eingerichtet wurde. Namen von Personen, die möglicherweise unrechtmäßig Landkreisflächen nutzen sollten im Ausschuss nicht bekanntgegeben werden. Teilweise befinde man sich im Verfahren und in Gesprächen, die Vorgänge werden jedenfalls geprüft.

 

Der Ausschuss bittet trotzdem darum, zu prüfen, ob die Verwaltung hier nicht anhand von Luftbildaufnahmen alle Flächen feststellen kann, um anschließend zu prüfen, wie man weiter vorgeht.

 

Ergänzung zum Protokoll: Die neuen Außendienstmitarbeiter kontrollieren neben Bodenabbauten, AuE-Flächen und anderem auch die landkreiseigenen Flächen. Bei den landkreiseigenen Flächen wurde sich im ersten Schritt ein Überblick verschafft. Der Fachdienst Umwelt verwaltet gut 320 Flurstücke mit insgesamt etwa 330 Hektar. Im nächsten Schritt wurde erarbeitet, wie der Verkehrssicherungspflicht systematisch nachgekommen werden kann. Die Nutzung sämtlicher Flächen wird sukzessive geprüft, bewertet und ggf. angepasst. Ein Schwerpunkt liegt bisher in der Einhaltung von naturschutzrechtlichen Auflagen in Pachtverträgen. Im Rahmen der laufenden Überprüfung wird auch die Einhaltung der Flurstücksgrenzen u.a. anhand von Luftbildaufnahmen betrachtet. Eine Schwierigkeit besteht darin, dass bei Vor-Ort-Kontrollen das Geoinformationssystem (GIS) des Landkreises nicht punktgenau mit mobilen Endgeräten vor Ort genutzt werden kann. Sofern illegale Beseitigungen von Wegerandstreifen festgestellt werden, so wird die Wiederherstellung gefordert und durchgesetzt. Die Masse der Wege im Kreisgebiet steht jedoch nicht im Eigentum des Landkreises. Der Fachdienst Umwelt verwaltet lediglich 14 Flurstücke, die Wegeparzellen sind. Dies entspricht etwa 3,5 Hektar.

Soweit Wege im Eigentum von Gemeinden, Realverbänden, Feldmarkinteressentschaften oder Privatpersonen stehen, liegt es nicht in der Zuständigkeit des Landkreises, die Einhaltung der Grenzen und die Unversehrtheit von Wegerandstreifen zu prüfen.

 

Frau Wemmel informiert weiterhin, dass die Ausschreibung für die neue Stelle im Bereich Naturschutz (Ausweisung von Schutzgebieten) bisher nicht erfolgreich war und die Stelle erneut ausgeschrieben werden muss.