Auszug - Windenergieausbau im Landkreis Peine
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Wortprotokoll |
Es wird vereinbart, die dem Protokoll als Anlage 3 beiliegende Präsentation aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht vorzustellen. Die Präsentation wird dem Protokoll beigefügt
Auf Nachfrage aus dem Ausschuss stellt Frau Wemmel klar, dass die sogenannte „Super-Privilegierung“ nach dem vorliegenden Gesetzentwurf erst greift, wenn die Träger der Regionalplanung im Land Niedersachsen es nicht bis zum 31.12.2026 geschafft haben, den vorgegebenen Prozentsatz an Flächen als Vorranggebiet Windenergie auszuweisen.
Sie erläutert auf eine Nachfrage, dass es aufgrund alter Genehmigungen tastsächlich so sein kann, dass Beton-Fundamente im Boden verbleiben, da keine eindeutige Regelung in den Bescheiden getroffen wurde („bodengleich“). Bei allen neuen Genehmigungen ist das jedoch nicht mehr der Fall. Sie erläutert zudem, das Repowering-Anfragen derzeit extrem ansteigen, weil durch die Gesetzesänderungen das Genehmigungsverfahren schlanker geworden und somit die Maßnahme an sich attraktiver geworden ist.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Protokollanlage zu TOP 8 - Präsentation Windenergieanlagen (1231 KB) |