Auszug - Sachstand zur Umsetzung des Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) - konstruktive Problemlöseansätze und die Herausforderungen im Vollzug
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Wortprotokoll |
Frau Shobeiry-Fard gibt einen Einblick in die Historie des NHundG und stellt die Vorteile und Nachteile des Gesetzes dar.
Im Kern ergibt sich aus der stringenten Regelung des Gesetzes die Folge, dass ein Hund relativ schnell als „gefährlicher Hund“ eingestuft wird. Die daraufhin erforderlichen Maßnahmen sind kostenintensiv, der Wesenstest z. B. kostet ca. 700,00 €. Als Folge können sich einkommensschwächere Hundebesitzer die Nachweise, die erforderlich sind, um den Hund behalten zu können, nicht aufbringen. In der Konsequenz bedeutet dies, dass der Hund beschlagnahmt und untergebracht werden muss. Dies verursacht weitere Kosten, die sich pro Hund auf ca. 500,00 € pro Monat belaufen.
Die Anzahl der beschlagnahmten Hunde steigt stetig an. Da diese Hunde jedoch sehr schwer wieder vermittelt werden können, müssen sie oft jahrelang in der Unterbringung bleiben. Die finanzielle Belastung summiert sich somit von Jahr zu Jahr. Eine langfristige Lösung ist erforderlich. Frau Shobeiry-Fard stellt verschiedene Lösungsansätze vor. In Betracht kommen Vereinbarungen mit den einzelnen Tierpensionen, die für einen Fix-Betrag ein festes Kontingent an Plätzen freihalten. Es bestünde die Möglichkeit, dass eine Stiftung gefunden/gegründet wird, die bereit wäre, einkommensschwächeren Hundebesitzer bei der Finanzierung des Wesenstests zu unterstützen. Auch wäre es eine Möglichkeit, das örtliche Tierheim zu vergrößern.