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Auszug - Fachvortrag des Kreisbrandmeisters: "Aufgaben der Kreisfeuerwehr"  

6. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:37 Anlass: Sitzung
Raum: Konferenz- und Schulungszentrum Landkreis Peine
Ort: Werner-Nordmeyer-Str. 13, 31226 Peine
 
Wortprotokoll

Kreisbrandmeister Ernst stellt sein Ehrenamt zunächst vor. Er erläutert, dass die Gesetzesgrundlage der Kreisfeuerwehr sich auf das Niedersächsische Brandschutzgesetz beruft.

Die gemeindlichen Feuerwehren im Landkreis, sowie die vom Landkreis unterhaltenen Feuerwehrtechnischen Zentralen bilden die Kreisfeuerwehr § 19 Abs. 1 NBrandSchG. Die Kreisfeuerwehr führt Einsätze durch, die von der gemeindlichen Feuerwehr, auch bei Inanspruchnahme von Nachbarschaftshilfe, nicht zu bewältigen sind.

Kreisbrandmeister Ernst berichtet, dass es im Landkreis Peine 73 Ortsfeuerwehren gibt, die in Abschnitt Ost und Abschnitt West aufgeteilt sind. Für jeden Abschnitt ist eine Kreisfeuerwehrbereitschaft zu stellen.

Kreisbrandmeister Ernst berichtet über vergangene Einsätze der Kreisfeuerwehr, wie zum Beispiel den Einsätzen beim Jahrhunderthochwasser an der Elbe 2002, dem Elbhochwasser 2006, dem Hochwasser 2013 in Magdeburg und dem Hochwasser in Hildesheim 2017. Im vergangenen Jahr gab es mit dem Industriebrand in Stederdorf und dem Vegetationsbrand in Vöhrum zwei Großeinsätze im eigenen Kreis. Die Fachgruppe Drohne, die bei Großbränden sehr wertvoll ist, verfügt über ein sehr gutes Ausbilderteam.

 

Kreisbrandmeister Ernst erklärt, dass das Löschen von E-Fahrzeugen keine Aufgabe der Kreisfeuerwehr ist und diese Fahrzeuge nicht öfter, sondern nur länger brennen. Er erläutert die möglichen Verfahren für solche Löschungen.

Er geht darauf ein, welche Fahrzeuge vorgehalten werden müssen und spricht die kurzfristige Möglichkeit des Erwerbs eines LF-20 KatS an.

Zum Bericht von Kreisbrandmeister Ernst ergänzt FDL Hornemann, dass die Kreisfeuerwehr kurzfristig die einmalige Gelegenheit bekommen hat ein Löschgruppenfahrzeug LF-20 KatS-NDS für 421.000 € zu beschaffen. Das Fahrzeug war für das Haushaltsjahr 2026 geplant. Aufgrund des Preises soll es nun schon in diesem Jahr beschafft werden. Die dafür benötigten Haushaltsmittel sind da. Das MI benötigt eine Rückmeldung bis zum 20.06.2023. Aufgrund der Kurzfristigkeit geht die Vorlage in den Kreisausschuss am 14.06.2023. Er verspricht nach Anschaffung die Besichtigung des Fahrzeuges mit dem Fachausschuss.

 

KTA Schmidt fragt, ob überlegt wurde, die neuen Fahrzeuge auch als E-Fahrzeuge zu beschaffen.

Kreisbrandmeister Ernst erklärt, dass Tests in Hannover und Salzgitter auch im Rettungsbereich bereits laufen. Die E-Autos seien im Vergleich zu teuer.

KTA Schulz erläutert, dass die Versuche in Lengede ergeben haben, dass zu viel Strom verbraucht wird.  

KTA Weigand erkundigt sich inwieweit die THW eingebunden ist und wie die Unterbringung der Sonderfahrzeuge in den Gemeinden geregelt sei.

Kreisbrandmeister Ernst erklärt, dass die Fahrzeuge sinnvoll aufgeteilt sind auch bezüglich der Besetzung der Fahrzeuge.

Mit dem THW steht man in Zusammenarbeit und nutzt zum Beispiel dessen Hannibal Pumpe, wenn sie verfügbar ist.

KTA Engelhardt merkt an, dass es aus Sicherheitsgründen nicht sinnvoll ist, E-Autos zu beschaffen, da man ggf. in Notsituationen nicht über Strom verfügt.