Auszug - Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Schottergärten im Landkreis Peine
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Hahn erörtert das neu entworfene Eingreifkonzept „Umgang mit Schottergärten im Landkreis Peine“ mittels der Beschlussvorlage insbesondere den verwaltungstechnischen Ablauf. Für die Umsetzung sind zwei zusätzliche Stellen notwendig (voraussichtlich Besoldungsgruppe A10 NBesG bzw. Entgeltgruppe 9a TVöD).
Frau Hahn betont, dass auch in der Vergangenheit bereits gegen Schottergärten im Rahmen des Ermessens vorgegangen wurde, der Landkreis Peine jedoch primär als Gefahrenabwehrbehörde tätig ist und daher Gefahren für Leib und Leben wie z. B. einsturzgefährdete Gebäude oder auch Baugenehmigungsverfahren vorrangig zu bearbeiten sind.
Hier können auch zwei Verwaltungskräfte in diesem Aufgabenbereich tätig werden, da sich diese durch den ständigen Austausch und die stetige Zusammenarbeit mit den technischen Sachbearbeitern dafür qualifizieren.
Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Peine steht außerdem im engen Kontakt mit der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Peine.
Die gestellten Fragen wurden umfassend von Frau Hahn beantwortet.
Beschluss:
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des Eingreifkonzeptes „Umgang mit Schottergärten im Landkreis Peine“ beauftragt. Um allerdings ein verstärktes Einschreiten gegen Schottergärten zu gewährleisten, wird für den nächsten Stellenplan die Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen für den Fachdienst „Bauordnung, Raumordnung“ (voraussichtliche Eingruppierung Besoldungsgruppe A 10 NBesG bzw. Entgeltgruppe 9 a TVöD) zugesichert.
Der sofortigen Besetzung wird zugestimmt.
Die Empfehlung an den Kreistag, o g. Beschlussvorlage zuzustimmen, wird mit 5 Enthaltungen einstimmig beschlossen..
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja-Stimmen: | 4 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltung/en: | 5 |
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