Auszug - Anfragen und Anregungen
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Wortprotokoll |
Herr KTA Lauenstein möchte wissen, an wen er sich wenden muss, wenn der Schnitt von Bäumen auf Kreisstraßen im Straßenraumprofil von der Ackerseite notwendig ist. Er kommt mit seinem Traktor bzw. Mähdrescher nicht mehr auf dem Acker an diesen Stellen lang.
Herr Schulz eröffnet die Möglichkeit, dies beim Fachdienst 25 zu melden, um das Problem zu lösen.
Frau KTA Waldeck fragt nach, wie die Verwaltung mit dem neuesten Gerichtsurteil des zum Verbot von Schottergärten umgeht.
Herr KRB Mews erörtert, dass das Urteil des OVG Lüneburg keine wesentlichen neuen Erkenntnisse liefert und die Verwaltung nach wie vor eine Einzelfallbetrachtung vornehmen muss.
Frau Hahn ergänzt, dass derzeit ein Konzept ausgearbeitet wird, in dem die einzelnen Typen von Schotter-/Steingärten, die Merkmale sowie die Folgen und auch Handlungsinstrumente beschrieben werden. Dieses soll dann als interne Handlungsgrundlage für die Verwaltung dienen. Das genannte Gerichtsurteil zu § 9 Abs. 2 NBauO bekräftigt, dass im Einzelfall entschieden werden muss und nicht jeder Schottergarten verboten ist.
Herr KTA Efken schließt die Sitzung um 19:22 Uhr. .