Auszug - Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
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Wortprotokoll |
Die Einwohnerin Frau Katharina Stein, wohnhaft in Klein Ilsede, erfragt die Möglichkeit der Einführung einer rechtlich verbindlichen Kinderbetreuung ab unter einem Jahr. In der Gemeinde Ilsede habe sie keine Möglichkeit gehabt eine Tagesbetreuung für ihr sechs Monate altes Kind zu erhalten. Herr Zilling weist dazu auf den Rechtsanspruch hin. Danach haben Kinder nach Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Kindertagesstätte. Ab dem dritten Lebensjahr bestehe ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz mit bis zu acht Stunden bedarfsgerecht. Es sei aufgrund des Fachkräftemangels und anderen Faktoren aktuell nicht möglich, den Betreuungsumfang vollumfänglich zu erfüllen.
Es werden keine weiteren Wortmeldungen von Einwohnerinnen und Einwohnern festgestellt.