Auszug - Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
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Wortprotokoll |
Frau Rademacher, Tagespflegeperson im Landkreis Peine, stellt eine inhaltliche Frage zu der neuen Satzung der Kindertagespflege ab dem 01.01.2023. In der Satzung sei unter Punkt 4 keine jährliche Erhöhung nach dem TVöD mehr zu erkennen. Diese Erhöhung sei in der aktuellen Satzung aus dem Jahr 2019 noch vorhanden und aus ihrer Sicht gerade im Hinblick auf die aktuelle wirtschaftliche Lage sehr wichtig. Sie frage sich wieso das so sei und ob an diesem Punkt noch Nachbesserungen vorgenommen werden könnten.
Herr Zilling berichtet bezugnehmend auf Frau Rademachers Frage von dem vergangenen Fachtag Kindertagespflege am 14.10.2022, bei welchem die aktuelle Satzung der Kindertagespflege aus dem Jahr 2019 mit den Satzungen anderer Kommunen verglichen wurde. Dabei habe sich gezeigt, dass der Landkreis Peine bereits über eine solide Satzung verfügt. Für die am 01.01.2023 in Kraft tretende Satzung sei die jährliche Erhöhung in Anlehnung an den TVöD nicht vorgesehen. Dafür seien an einigen anderen Stellen deutliche Verbesserungen vorgenommen worden, welche die Tagespflegepersonen mindestens genauso gut stellt und auch für die Verwaltung einen geringeren Verwaltungsaufwand bedeutet.
Frau Pape merkt dazu an, dass natürlich jederzeit Nachträge zu der Satzung möglich seien, sollte sich zum Beispiel im Laufe der Zeit eine finanzielle Mehrbelastung durch sich stetig verändernde Wirtschaftsfaktoren ergeben. Da die Satzung jedoch auch die anteilige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für die Tagespflegepersonen bereits berücksichtigt seien.
Frau Prof. Dr. Friedrich ergänzt, dass mit dem vorliegenden Vertrag zur Kindertagespflege eine ausgewogene Lösung vorgestellt wird, die auch mit der Bundesebene unterschiedliche Aspekte in den Blick genommen hat.
Die Einwohnerin Frau Schulz erfragt in Bezug auf das Pilotprojekt an der Eichendorffschule wie der Landkreis Peine sicherstellen möchte, dass genügend personelle Ressourcen zur Erweiterung des Projektes auf andere Schulen zur Verfügung stehen. Herr Zilling stellt in diesem Kontext klar, dass das Pilotprojekt an der Eichendorffschule in dieser Form nicht auf andere Schulen übertragen werden soll., sondern mit Hilfe der Evaluation des ISM ein neues und gut durchdachtes Anschlusskonzept entwickelt werden soll, welches dann an vier Grundschulen im Landkreis Peine stattfinden kann. Er weist außerdem darauf hin, dass die personellen Ressourcen nicht allein durch den Landkreis Peine zu verantworten sind, sondern am Ende gemeinsam mit allen Beteiligten, also auch der Niedersächsischen Landesschulbehörde, den Schulen selbst und den freien Trägern, eine gute Lösung gefunden werden muss.
Der Einwohner Herr Hauschke meldet sich zu Wort. Er frage sich inwieweit die aktuell eingesetzten Klassenassistenten der Eichendorffschule bei einem zukünftigen Anschlussprojekt berücksichtigt und weiterbeschäftigt werden. Dazu meldet Herr Zilling zurück, dass die bisherigen 15 Klassenassistenten im bisherigen Entwicklungsprozess berücksichtigt wurden, die personelle Aufstellung der freien Träger schlussendlich aber nicht durch den Landkreis Peine als Jugendhilfeträger zu beeinflussen sei.
Es werden keine weiteren Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern gestellt.