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Auszug - Anfragen und Anregungen  

Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kl. Sitzungssaal
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
 
Wortprotokoll

Im Hinblick auf die anstehenden Budgetverhandlungen gibt es einige Fragen seitens des Ausschusses. Insbesondere Frau KTA Waldeck bittet um Auskunft über den geplanten Bau von diversen Straßen und Radwegen. Herr KBR Gemba verweist auf das Mehrjahresbauprogramm für Kreisstraßen sowie das Mehrjahresbauprogramm für Radwege an Kreisstraßen. Er erinnert an das im vergangene Jahr vom Kreistag beschlossenen Moratorium im Kreisstraßenbau und macht deutlich, dass sich im Laufe der Haushaltsberatungen ergeben werde, welche Mittel für den Straßen- und Radwegebau zur Verfügung gestellt werden. Eine Abarbeitung der Maßnahmen werde sodann entsprechend der dem Ausschuss bekannten Priorisierungen der Bauprogramme erfolgen.

Herr Bürgervertreter Brennecke fragt nach „Meilensteinen“ für den Radweg Wenser Allee. Auch hier antwortet Herr KTA Gemba, dass es ohne Finanzmittel keine Baumaßnahmen geben könne.

 

Auf Anfrage von Herrn KTA Hoffmann informiert Herr KBR Gemba darüber, dass im Planfeststellungsverfahren Ortsdurchfahrt Lengede die Beschlussfassung in Kürze erfolgen werde, da der Erörterungstermin bereits stattgefunden habe.

Herr KTA Hustedt berichtet, dass nach Abschluss der Reparaturarbeiten an der Ortsdurchfahrt Wipshausen die Geräuschemissionen zugenommen hätten und dieser Zustand nicht länger haltbar sei. Er erkundigt sich, ob es die Möglichkeit der Geschwindungskeitbegrenzung für den Schwerverkehr auf 30km/h gäbe.

Herr Burgdorf weist darauf hin, dass es aufgrund der nicht vorhandenen Ressourcen keine andere Möglichkeit der Reparaturarbeiten gegeben habe.

Herr Kruse ergänzt, dass eine Anfrage zur Geschwindigkeitsbegrenzung über die Verkehrssicherheitskommission der Gemeinde bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (LK Peine) eingebracht werden könne. Dort könne objektiv festgestellt werden, ob Handlungsbedarf vorliege.