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Auszug - Rechtskreiswechsel für geflüchtete Menschen aus der Ukraine  

4.Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 05.07.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrum Ilsede
Ort: Am Schulzentrum 35, 31241 Ilsede
2022/101 Rechtskreiswechsel für geflüchtete Menschen aus der Ukraine
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Arbeit Beteiligt:Fachdienst Soziales
Bearbeiter/-in: Kilinc, Nergiz   
 
Wortprotokoll

 

Fachdienstleiterin Geyer (im Folgenden werden männliche und weibliche Fachdienstleitungen als FDL bezeichnet) stellt zunächst sich und dann das Jobcenter kurz vor. Daran schließt sie eine Übersicht über den zeitlichen Verlauf und die Auswirkungen des Rechtskreiswechsels auf die Zahl der Bedarfsgemeinschaften an. Es folgt die Schilderung des Ablaufs für den/die Kunden/-in, wobei am Anfang die Zahlbarmachung Priorität hat. Erst wenn der Unterhalt sichergestellt sei, beginne die Arbeitsvermittlung. Hierbei trete jedoch neben den Sprachproblemen die zusätzliche Schwierigkeit auf, dass die Ukraine ein anderes Ausbildungssystem als Deutschland habe, sodass die dortigen Abschlüsse vielleicht dem Namen nach gleich seien, aber inhaltlich nicht übereinstimmen würden. Zudem komme die Ungewissheit über den Sinn einer Integration hinzu, denn ein Drittel der bisherigen Ankömmlinge aus der Ukraine wollen wieder zurück, ein Drittel sei unentschlossen und nur ein Drittel, vornehmlich aus dem heftig umkämpften Osten, wolle bleiben. Wie sich die Vermittlung entwickeln werde, könne sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.

 

BV Schlaugat weist auf den Fachkräftemangel hin und dass man viele ausländische Fachkräfte mit Bürokratie überziehe. Sie fragt an, ob das Jobcenter hier steuernnne und wie weit die Möglichkeiten gehen.

 

FDL Geyer weist auf ihre Aussage zum abweichenden Ausbildungssystem in der Ukraine hin. Allerdings gebe es Möglichkeiten der Qualifizierung, um auf vorhandenen Kenntnissen aufbauen zu können. Das werde im Rahmen der Beratungsgespräche geklärt. Dabei sei das Sprachproblem die größte Schwierigkeit, aber dafür habe man eine Lösung gefunden, indem man zwei russischsprachige Verwaltungsangestellte einsetze. Bezüglich der Finanzierung der Qualifizierung stehen Restmittel zur Verfügung. Nun müsse man abgleichen, welche Qualifikationen vorhanden seien, aber für eine diesbezügliche Aussage sei es noch zu früh.

 

KTA Weigand spricht dem Jobcenter und dem Fachdienst Soziales ein großes Lob für die schnelle Bearbeitung der Anträge aus.

 

KTA Reimers fragt nach, ob die sofortige Arbeitserlaubnis nur für Menschen aus der Ukraine oder für alle Flüchtlinge gelte, also beispielsweise auch für Syrer oder Jemeniten. Immerhin würden überall Fachkräfte fehlen.

 

FDL Geyer entgegnet, dass die Qualifikation mitgebracht werde und darauf aufgesattelt werden solle. Dafür gebe es Möglichkeiten. Problematisch sei die Vermittlung der Sprachkenntnisse, da hierfür die personellen Kapazitäten erschöpft seien.

 

FDL Bialek ergänzt, dass der Rechtskreiswechsel aufgrund des besseren Zugangs zum Arbeitsmarkt erfolge. Diese Regelung gelte aber nur für Personen aus der Ukraine. Derzeit belaufe sich deren Zahl auf 1.300 Personen, von denen 1.100 im Jobcenter und der Rest im Fachdienst Soziales befinde. Nicht alle davon seien Ukrainer/innen, da sich auch Personen aus Drittstaaten darunter befinden, die über die Ukraine nach Deutschland gekommen seien.

 

KTA Reimers stellt fest, dass es ein Zwei-Klassen-System bei den Flüchtlingen gebe und fragt an, wer dafür verantwortlich sei.

 

FDL Bialek erwidert, dass dies eine Entscheidung des Bundes sei.

 

KTA Schmidt erklärt, dass er bereits vor einiger Zeit Wohnraum gemeldet habe, aber noch keine Antwort erhalten habe.

 

FDL Bialek verweist auf die große Welle an Hilfsbereitschaft, von der jedes einzelne Angebot gesichtet worden sei. Angesichts der Fülle an Angeboten könne es aber durchaus sein, dass etwas übersehen worden sei. Sie bittet um nochmalige Meldung.

 

 

 

FDL Geyer ergänzt, dass am Eingang Block und Stift bereitliegen, sodass man ein entsprechendes Angebot sofort hinterlegen könne.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende, KTA Meyer, fest, dass der Ausschuss von der InformationsvorlageNr. 2022/101 Kenntnis genommen habe.