Auszug - Warnung der Bevölkerung bei Krisensituationen im Landkreis Peine; Aufbau einer flächendeckenden Sireneninfrastruktur
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Fachdienstleiter Hornemann erläutert die Thematik und fasst die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchung kurz zusammen. Fachdienstleiter Hornemann weist daraufhin, dass damit gerechnet wird, dass aufgrund der hohen Förderungsvoraussetzungen keine Förderung durch Land oder Bund für den Landkreis Peine in Frage kommt. Die Notwendigkeit des Wiederaufbaus der Sireneninfrastruktur wird allerdings dennoch gesehen.
KTA van Leeuwen fragt, ob die in Hohenhameln vorhandenen alten Sirenen erneuert werden müssen, da diese nicht über die von Fachdienstleiter Hornemann vorgestellte Sprachfunktion verfügen.
Fachdienstleiter Hornemann erklärt, dass die alte Technik weitergenutzt werden soll, allerdings ggf. aufgerüstet werden muss.
KTA Burgdorf erkundigt sich zur Dauer der Stromverpuffung und fragt, ob abweichend von den Planungen, die Sirenen nicht durch die Feuerwehr zu nutzen, die Möglichkeit in Betracht gezogen wird, die Sirenen bei Gefahr für Leib und Leben doch für die Feuerwehr zu verwenden.
Fachdienstleiter Hornemann spricht von einer Stromverpuffung innerhalb von zwei bis vier Stunden. Zudem verneint Fachdienstleiter Hornemann die Möglichkeit die Sirenen doch für die Feuerwehr zu nutzen. Dies ist in den Planungen nicht vorgesehen, da vermieden werden soll, dass die Sirenen zu häufig tönen. Sie sind nur für den absoluten Ernstfall vorgesehen.
KTA Schmidt fragt, ob die kreisangehörigen Gemeinden, die bereits über Sirenen verfügen, in den 140 genannten Standorten inbegriffen sind. Fachdienstleiter Hornemann bejaht dies.
KTA Schmidt bittet darum, dass dem Protokoll eine Auflistung der geplanten Standorte sowie Daten zu den verschiedenen Problemstellungen beigefügt werden. Fachdienstleiter Hornemann erklärt, dass die aktuelle Planung lediglich ungefähre Standorte vorsieht. Eine Detailplanung einschließlich eventuell notwendiger Verhandlungen mit Privateigentümern u. ä. kann erst vorgenommen werden, wenn der Auftrag hierfür erteilt wurde. Hierzu bedarf es der Zustimmung des Kreistages. Sobald beschlussfähige Fakten vorliegen, wird die Politik selbstverständlich umfangreich informiert, soweit es sich nicht um sicherheitsrelevante Verschlusssachen oder andere Inhalte, die nach § 56 Satz 2 i. V. m. § 6 Abs. 3 Satz 1 NKomVG der Geheimhaltung unterliegen, handelt.
Bürgervertreterin Klotz fragt nach, wie die Einwohnerinnen und Einwohner über die Dringlichkeit informiert werden und wie z. B. Hörgeschädigte erreicht werden sollen.
Fachdienstleiter Hornemann teilt mit, dass ein bestimmtes Signal festgelegt und entsprechend vorab gegenüber der Bevölkerung kommuniziert werden wird. Für Personen, die aus verschiedensten Gründen nicht durch die Sirenen gewarnt werden können, wird davon ausgegangen, dass die Warnungen sie über andere Wege, z. B. über die verschiedenen Warn-Apps oder durch Personen im Umkreis, erreichen.
KTA Pifan weist darauf hin, dass die verschiedenen Warn-Apps noch große Defizite aufweisen und einer Nachsteuerung bedürfen.
KTA van Leeuwen erfragt, ob eine Kombination mit dem Leuchtturmprojekt in Frage kommt. Fachdienstleiter Hornemann verweist auf interne Prüfungen, über die zu gegebener Zeit entsprechend informiert werden wird.
KTA Pifan fragt, ob Schutzraumlösungen angedacht sind. Fachdienstleiter Hornemann teilt mit, dass diese aktuell noch nicht angedacht sind, sondern die verschiedenen Möglichkeiten und Themengebiete nach und nach abgearbeitet werden.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufbau einer flächendeckenden Sireneninfrastruktur im Landkreis Peine umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja-Stimmen: |
| 11 | Nein-Stimmen: |
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