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Auszug - Arbeitsmarktprogramm 2022  

1. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 8 Beschluss:2021/1032
Gremium: Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:43 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Ratsgymnasiums
Ort: Burgstraße 2, 31224 Peine
Zusatz: Es gilt die 3G-Regelung und Maskenpflicht.
2021/1032 Arbeitsmarktprogramm 2022
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Arbeit Bearbeiter/-in: Kilinc, Nergiz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Stellvertretende Fachdienstleiterin (im Folgenden werden männliche und weibliche Fachdienstleitungen als FDL bezeichnet) Geyer stellt das Arbeitsmarktprogramm 2022 vor. Das Ziel sei die Verringerung der Hilfsbedürftigkeit, Integration in Arbeit und Aufnahme einer Ausbildung sowie die Vermeidung von Langzeitleistungsbezug. Als Langzeitleistungsbeziehende gelten Personen mit einer Bezugsdauer von mindesten einundzwanzig Monaten. Des Weiteren stellt die Stellvertretende FDL Geyer die Zielvereinbarungen für das Jahr 2022 vor und erläutert dazu die Hintergründe sowie etwaige Schwierigkeiten. Anschließend fasst sie die Schwerpunkte zusammen. Diese werden gebildet aus den Bereichen Chancen für Frauen (gleichstellungspolitisches Ziel) sowie Vermeidung und Verringerung von Langzeitleistungsbezug. Ergänzend stellt sie die Öffentlichkeitsarbeit und die Digitalisierungsschritte im Jobcenter vor. Der letztgenannte Punkt umfasst sowohl Erst- und Weitergewährungsanträge sowie die Veränderungsmitteilung. Zusätzlich soll die Antragsberatung hinzukommen.

 

KTA Reimers erklärt, dass man bestimmte Menschen nicht aus dem Blick verlieren dürfe. Vor diesem Hintergrund seien zwar verschiedene Gruppen in der Präsentation benannt worden, nicht jedoch die behinderten Menschen. Sie finde es schade, dass dieser Personenkreis ausgeblendet werde. Hinsichtlich des Antragswesens bemängelt sie, dass die Barrierefreiheit nicht auftauche.

 

Stellvertretende FDL Geyer erwidert, dass es für den Personenkreis der behinderten Menschen spezialisierte Mitarbeiter/innen im Jobcenter gebe. Allerdings erfolge hier aufgrund der gesetzlichen Regelungen eine Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit. Man werde versuchen, eine Konkretisierung des Datenmaterials zu erreichen. Frau Reimers könne bezüglich konkreter Fragestellungen gerne erneut Kontakt aufnehmen. Bezüglich der digitalen Barrierefreiheit antwortet sie, dass die Digitalisierung eingeführt worden sei und so viele Anträge wie möglich digital gestellt werden sollen. Die Anträge könne man auch auf der Internetseite des Landkreises Peine abrufen und bei Fragen oder Schwierigkeiten einen Termin mit einem/einer spezialisierten Mitarbeiter/in vereinbaren, die dann die entsprechende Hilfestellung gewähren werden.

 

KTA Reimers regt an, die Anträge und sonstigen Informationen in leichter Sprache zu verfassen.

 

Stellvertretende FDL Geyer sichert eine Prüfung und, wo es möglich sei, die Umsetzung der Anregung zu.

 

BV Kunz verweist darauf, dass ungefähr zehn Prozent der erwachsenen Menschen eine Behinderung haben. Es wäre interessant zu wissen, wie sich diese Zahl bei den Leistungsempfängern/-innen auswirke und fragt nach der Situation im Landkreis Peine. Zudem regt er an, den Kreis der Menschen mit Behinderungen im Arbeitsmarktprogramm aufzunehmen.

 

Stellvertretende FDL Geyer antwortet, dass dieser Personenkreis unter den Rechtskreis des Sozialgesetzbuches II und III (SGB II und SGB III) falle und unter anderem die Agentur für Arbeit zuständig sei. Mit dieser erfolge eine enge Zusammenarbeit. An dieser Stelle sei auf den Statistik Service der Bundesagentur für Arbeit verwiesen, da dementsprechend die Datenhoheit bei der Agentur für Arbeit liege.

 

KTA Reimers gibt zu bedenken, dass es für alle Personenkreise ein Budget gebe. Sie fordert daher die Einbeziehung von Zahlen bezüglich der behinderten Menschen.

 

Stellvertretende FDL Geyer erwidert, dass der Landkreis Peine das nur für die Personenkreise machen könne, für die man zuständig sei. Sie wiederholt, dass im Falle der behinderten Menschen auch die Agentur für Arbeit zuständig sei.

 

KTA Wilke geht auf die Vermittlung von Ausbildungsmaßnahmen ein. Sie wünscht zu wissen, ob es in diesem Bereich ein Steigerungspotential gebe. Des Weiteren fragt sie an, ob es auch nach der Ausbildungsaufnahme weitere Kontakte gebe, damit niemand nach abgeschlossener Ausbildung wieder in den Bezug des Arbeitslosengeldes II (ALG II) falle.

 

Stellvertretende FDL Geyer erklärt, dass es den Familien oftmals nicht gelinge, den nötigen Rückhalt zu gewährleisten und es aus dem Leistungsbezug zu schaffen. Deshalb halte man sowohl während der Ausbildung Kontakt wie auch im Anschluss, um gegebenenfalls die nötige Hilfestellung gewähren zu können.

 

KTA Plett dankt der Stellvertretenden FDL Geyer für den Vortrag und bittet darum, ihn dem Protokoll beizufügen.

 

Stellvertretende FDL Geyer sagt letzteres zu.

 

BV Denecke tut kund, dass sie über die Einrichtung der Stelle zur Antragsausfüllung froh sei. Bislang habe diese Aufgabe sehr viel Zeit bei der Caritas eingenommen, die dann für andere Aufgaben gefehlt habe. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass die Klientel der Migranten/-innen oftmals nicht in der Lage sei, Anträge digital herunterzuladen.

 

Stellvertretende FDL Geyer erwidert, dass die Kunden/-innen in solchen Fällen einen Termin vereinbaren können, bei dem sie beraten und gegebenenfalls der Antrag aufgenommen werden könne.

 

KTA Kirchmann fragt an, wie sich angesichts der Corona-Pandemie die Anzahl der Selbständigen im ALG-II-Leistungsbezug entwickelt habe.

 

Stellvertretende FDL Geyer erklärt, dass die Zahlen nicht zuletzt dank der Hilfsprogramme des Bundes und der sonstigen Maßnahmen zwischenzeitlich zurückgegangen seien. Allerdings sei das die Gesamtentwicklung, während bei einer Detailbetrachtung letztlich zwei Branchen (Veranstaltungsbranche und Schauwerbegestalter) zurückgeblieben seien.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Voritzende, KTA Marotz, die Beschlussvorlage-Nr. 2021/1032 zur Abstimmung. Mit 10 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen wird der Beschlussvorschlag angenommen.

 


 


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

 

10

Nein-Stimmen:

 

0

Enthaltung/en:

 

0