Auszug - Ausschreibung der Stelle der Ersten Kreisrätin/des Ersten Kreisrates
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Landrat Heiß weist darauf hin, dass das Küren von Wahlbeamten ein besonderes Verfahren sei. Über den Inhalt der Ausschreibung entscheide der Kreistag. Auf Grundlage des vom Kreistag beschlossenen Ausschreibungstextes werde dann eine entsprechende Ausschreibung erfolgen. Die daraufhin eingehenden Bewerbungen würden von der Kreisverwaltung und insbesondere vom Landrat gesichtet. Dieser würde im Anschluss dem Kreistag einen Vorschlag zur Beschlussfassung unterbreiten. Nicht möglich sei es, dass der Kreistag selber eine geeignete Kandidatin/einen geeigneten Kandidaten aus den vorliegenden Bewerbungen vorschlage. Maßstabsbildend sei der Vorschlag des Landrates. Entscheidend sei jedoch, dass das Verfahren transparent durchgeführt werde. Daher würden auch alle vorliegenden Bewerbungen dem Kreistag zur Information zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich würden im Vorfeld einer Entscheidung auch entsprechende Gespräche zwischen Verwaltung und Politik geführt werden.
Der vorliegende Ausschreibungstext sei der ursprünglich bereits verwendete Text. Die Besetzung der Stelle mit einer Juristin/einem Juristen hätte sich bewährt, da insbesondere im Personalbereich des Dezernates 1 ständig rechtlich relevante Fragestellungen abzuarbeiten seien. Darüber hinaus sei es wichtig, dass gesamte Vorlagenwesen durch eine Juristin/einen Juristen prüfen zu lassen. Aus diesen Gründen schlage die Kreisverwaltung vor, erneut in dieser Maßstäblichkeit zu verfahren.
Beschluss: Die Stelle der Ersten Kreisrätin/des Ersten Kreisrates wird gemäß anliegender
Stellenbeschreibung öffentlich ausgeschrieben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja-Stimmen: |
| 46 | Nein-Stimmen: |
| - | Enthaltung/en: |
| - |