Auszug - Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung
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Wortprotokoll |
Landrat Heiß nimmt die förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Kreistagsabgeordneten nach § 60 NKomVG mündlich vor und bittet diese, die hierzu ausliegende Erklärung zu unterschreiben.