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Auszug - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen - 5 Mio. Euro Qualitätsfonds  

Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 21.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:07 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Gymnasiums Groß Ilsede
Ort: Am Schulzentrum 35, 31241 Ilsede
Zusatz: Vor der Sitzung wird die Möglichkeit geboten, einen Selbst-Schnelltest zu machen. Dieser wird 45 Minuten vor Beginn der Sitzung ausgehändigt.
2021/940 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen - 5 Mio. Euro Qualitätsfonds
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Richert, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss

 Frau Prof. Dr. Friedrich trägt vor, dass die zur Verfügung stehenden 5 Mio. Euro laut Kreistagesbeschluss zur Qualitätssteigerung in Krippen, Kindertagesstätten und der Kindertagespflege dienen sollen. Dabei sind 500.000 Euro des Fonds explizit für die Kindertagespflege vorgesehen. Der Betreuungsbedarf im Landkreis Peine sei weiterhin vorhanden und nur durch die Betreuungsangebote von Krippen und Kindertagesstätten nicht zu decken. Die Kindertagespflege stelle ein wichtiges Instrument zur Deckung des Betreuungsbedarfes dar, weshalb es wichtig sei, auch die Qualität der Kindertagespflege durch den Qualitätsfonds zu rdern. Laut Frau Prof. Dr. Friedrich handele es sich bei der vorliegenden Richtlinie um die aktuellste Version, welche auch unter Berücksichtigung von Anregungen aus dem Jugendhilfeausschuss erstellt wurde. Die aktuelle Version der Richtlinie lasse einen großen Spielraum zum Abruf der Fördergelder. Es soll ein „einfacher und unbürokratischer Abruf“ der Fördermittel gewährleistet werden.

 

Frau KTA Maurer-Lambertz erfragt daraufhin auf welcher Grundlage die Höhe der Fördergelder bemessen wird und wie diese Fördergelder konkret erhalten werden können, d.h. ob die Einrichtungen bestimmte Konzepte oder Pläne vorlegen müssen. Nach ihrem Verständnis werden nicht die Einrichtungen selbst gefördert, sondern lediglich bestimmte Maßnahmen einer Einrichtung. Es wäre für die Einrichtungen zu aufwendig für jede Maßnahme ein detailliertes Mnahmenkonzept vorzulegen um auf dessen Grundlage Fördergelder zu erhalten. Herr KTA Laaf fügt hinzu, dass die Gemeinden selbst für die Umsetzung dieser Richtlinie verantwortlich seien und er erwartet, dass innerhalb der Gemeinden genug Sachverstand vorhanden sei um die Fördergelder ohne weitere bürokratische Hürden sinnvoll einsetzen zu können. Frau Prof. Dr. Friedrich erläutert, dass die Einrichtungen die Fördergelder bei den Gemeinden beantragen müssen, welche sich im Zuge dessen mit dem Landkreis in Verbindung setzen, damit entsprechende Fördergelder gewährt werden können. Der Landkreis erwartet dabei kein umfangreiches Maßnahmenkonzept, sondern lediglich einen Antrag, der die Maßnahme kurz beschreibt.

 

Abstimmungsergebnis: Positive Kenntnisnahme