Auszug - Kindertagesstättenförderungsrichtlinie
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Wortprotokoll |
Hinsichtlich des gewährten Qualitätsfonds für die Kindertagesbetreuung in Höhe von 5 Millionen Euro verdeutlich der Ausschussvorsitzende Herr KTA Fechner die Notwendigkeit von weiteren Richtlinien, um die Fördermittel bis 2022 sinnvoll einzusetzen.
Herr Steckel erfragt daraufhin das Vorgehen, um die Fördermittel als Gemeinde in Anspruch nehmen zu können. Nachdem die entsprechende Gemeinde eine Projektskizze erstellt und einen Antrag auf die Fördermittel stellt, erhält sie die entsprechenden Mittel. Im Nachgang hat die Gemeinde eine Nachweispflicht, sodass nachvollzogen werden kann, dass die gewährten Mittel auch sachgerecht eingesetzt wurden.
Frau Prof. Dr. Friedrich merkt diesbezüglich an, dass der Qualitätsfond sowohl die Kindertagesstätten als auch die Krippen und Tagespflege im Landkreis Peine umfassen soll. Die Fördermittel des Qualitätsfonds seien nicht zur Finanzierung von Baumaßnahmen gedacht, sondern sollen einen Anreiz schaffen, Projekte zu initiieren. Für die Finanzierung von Baumaßnahmen gäbe es Landesförderprogramme, die jedoch nur durch eine Antragstellung der Gemeinde aktiv werden könnten.
Die Mittelverwendungsvorschläge, welche in der von der Verwaltung verfassten „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung“ genannt werden, sollen nicht abschließend sein. Bis zum 01.08.2021 sollen die Ausschussmitglieder die Möglichkeit haben, weitere Vorschläge und Verbesserungsvorschläge für die Mittelverwendung abzugeben.