Auszug - Tierkörperbeseitigung: Nachtragsvereinbarung zum Entsorgungsvertrag vom 30.04.1996 zwischen den Landkreisen Gifhorn, Helmstedt, Peine und der Stadt Wolfsburg zur Anpassung der Kündigungsfristen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die in der Anlage beigefügte „Nachtragsvereinbarung zum Entsorgungsvertrag vom 30.04.1996“ - wenn keine erneute unbefristete Beleihung erfolgt - abzuschließen. Dies gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Landkreise Helmstedt, Gifhorn sowie der Stadt Wolfsburg.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja-Stimmen: |
| 46 | Nein-Stimmen: |
| - | Enthaltung/en: |
| - |