Auszug - 6. Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die Personenbeförderung mit Taxen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
EKR Heiß führt kurz aus und verweist auf die Sachdarstellung der Vorlage (2020/ 709).
KTA Belte stellt fest, dass die Kosten für eine Taxifahrt gegenüber Braunschweig, Hannover und Hildesheim sehr hoch sind. In regelmäßigen Abständen würde eine Anpassung der Verordnung und der Preise beschlossen, letztmalig 2018. KTA Belte fragt an, wie die Entgelte für die Fahrten und der Lohn der Taxifahrer kontrolliert werden.
Herr Gleicher teilt mit, dass das Entgelt für die Fahrer vor der Einführung des Mindestlohns bei 5 – 6 € lag. Aufgrund der Einführung des Mindestlohns wurden die Taxigebühren letztmalig in 2018 angepasst. Er führt weiter aus, dass derzeit die zur Verfügung stehenden Konzessionen nicht abgenommen werden, da eine Kostendeckende Beförderung kaum möglich ist.
Im weiteren erläutert Herr Gleicher den Unterschied zwischen einem Taxi und einem Mietwagen.
KTA Rieck stellt fest, dass die Bereitstellung von Taxen zum Grundbedarf gehört und daher die Verordnung entsprechend ausgestaltet werden muss.
Beschluss:
Die Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die Personenbeförderung mit Taxen wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
Ja-Stimmen: |
| 10 | Nein-Stimmen: |
| 1 | Enthaltung/en: |
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