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Auszug - Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" - Frauenhauserweiterung durch Ankauf und Sanierung einer Immobilie  

20. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 28.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:43 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums am Silberkamp
Ort: Am Silberkamp 30, 31224 Peine
2020/718 Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" - Frauenhauserweiterung durch Ankauf und Sanierung einer Immobilie
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:Ref. 3
Federführend:Gleichstellungsbeauftragte Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, skizziert kurz die allgemeine Situation in den Frauenhäusern in der Region Braunschweig sowie die spezielle Lage im Peiner Frauenhaus. Danach gibt sie bekannt, dass das bereits bekannte Bundesinvestitionsprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ nur drei Jahre (2020 bis 2023) laufen werde. Der Fördertopf umfasse eine bestimmte Summe, aber mit jedem Antrag verringere sich diese. Da sich alle Frauenhäuser und damit auch die in der hiesigen Region auf den Weg machen, gebe es also Konkurrenz. Vor diesem Hintergrund sei Schnelligkeit bei der Antragstellung angebracht, weshalb heute eine Beschlussvorlage vorgelegt werde. Der Verein Peiner Frauenhaus e.V. könne eine Immobilie direkt neben dem bestehenden Frauenhaus erwerben, die nach fünfzehn Jahren in den Besitz des Vereins übergehen würde. Der Kaufpreis würde sich auf 300.000 Euro belaufen. Da auch noch Sanierungsarbeiten vorgenommen werden müssten, sei eine schnelle Entscheidung über die Antragstellung zur Teilnahme am Bundesinvestitionsprogramm erforderlich.

 

Bürgervertreterin (im Folgenden werden männliche und weibliche Bürgervertreter als BV bezeichnet) Schlaugat erklärt, dass sie die Erweiterung angesichts der bisherigen Überbelegung wichtig finde. Sie fragt an, ob sich mit dem Kauf der Immobilie die Einrichtung der geplanten Übergangswohnung erledigt habe. Des Weiteren gibt sie zu bedenken, dass ihr der Kaufpreis für ein Objekt in dem Umfeld als relativ hoch erscheinen würde. Sie wünscht zu wissen, wer die Kaufverhandlung führen würde und ob es Gutachten gebe. Die Einholung von Gutachten wäre aus ihrer Sicht sinnvoll. Sie stimme aber zu, dass so schnell wie möglich gehandelt werden müsse.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, antwortet, dass der Kauf der geplanten Drei-Zimmer-Wohnung unabhängig davon gesehen werden müsse, da es sich ja schwerpunktmäßig um eine Übergangswohnung handeln solle. Bezüglich der Höhe des Kaufpreises müsse mit dem Verkäufer gut verhandelt werden, allerdings gäbe es keine adäquate Alternative zu diesem Angebot. Vielleicht sei es aber möglich, dass sich der Immobilienwirtschaftsbetrieb des Landkreises Peine (IWB) das Objekt ansehe und einen realistischen Kaufpreis sowie die Höhe der Sanierungskosten ermitteln könne, so der Ratschlag des zuständigen Mitarbeiters des Bundes.

 

KTA Meyermann unterstützt die Idee einer Antragstellung zwecks Ankauf einer Immobilie. Auch der Gedanke einer Unterstützung bei der Kostenermittlung durch den IWB findet ihre Zustimmung. Sie betont, dass diese Lösung kostengünstiger als die Einschaltung eines Architekten sei. Der tatsächliche Kaufpreis müsse sich dann im Verfahren ergeben. Die Qualitätsstandards im Peiner Frauenhaus seien zwar gut, aber mit der Erweiterung sei ein Mehr möglich. Hinsichtlich der Barrierefreiheit könnte der Behindertenbeirat das Objekt sichten und seine Vorschläge mitteilen.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, wirft ein, dass die Beteiligung des Landkreises beziehungsweise des IWB im Vorfeld für die Förderanfrage beim Land Niedersachsen erfolgen müsse. Für das Antragsverfahren müsse eine deutschlandweite Ausschreibung von entsprechenden Leistungen durchgeführt werden. Da die hiesige Region eine Unterversorgung mit Frauenhausplätzen aufweise, seien die Chancen für eine positive Entscheidung über den Peiner Antrag sehr gut. Er sei damit eine Verbesserung für die gesamte Region.

 

KTA Rubin weist darauf hin, dass Peine von der Landesregierung als ‚Hot Spot’ von Gewalt gegen Frauen eingeschätzt werde. Die Möglichkeit von Schutzräumen in Form von Frauenhäusern sei daher sinnvoll, aber das würde nicht das eigentliche Problem lösen. Er fragt an, ob die Frauenhäuser oder die Verwaltung Anzeige gegen die prügelnden Partner erstatte.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, erwidert, dass dies nicht verpflichtend sei. Die Verwaltung könne allerdings nichts unternehmen, da sich das Peiner Frauenhaus in der Hand eines privaten Vereins befinde. Die Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt (BISS) bekomme allerdings Fälle (Frauen) von der Polizei zugewiesen.

 

KTA Rauls ergänzt, dass er immer wieder zu Familienstreitigkeiten ausrücken müsse. Oftmals seien es wenige Familien, die eine Vielzahl von Einsätzen auslöse. Die Polizei fertige automatisch Anzeigen, zudem erfolge eine Meldung an die Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt (BISS). Wie es dann dort weitergehe, sei ungewiss und komme in der Regel auf die jeweils betroffene Frau an. Angesichts der Gesamtsituation unterstütze er eine schnelle Antragstellung.

 

KTA Cavalli räumt ein, dass er im Ausschuss wegen seines Grundmandats zwar kein Stimmrecht habe, aber dennoch signalisiert er seine Unterstützung der Beschlussvorlage. Daneben bezieht er sich auf die bereits angesprochene Barrierefreiheit und fragt an, ob ein Objekt wie ein Frauenhaus nicht besonders geschützt sein müsse. Gerade das Erdgeschoss stelle dabei in seinen Augen ein Sicherheitsrisiko dar, das sich mit zunehmender Barrierefreiheit erhöhen würde.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, beruhigt, dass die Wohnungen von vorne nicht zugänglich seien. Der Zugang erfolge durch den Hof und sei umfassend gesichert.

 

KTA Samieske fragt an, ob man bei der Antragstellung den Kaufpreis nicht so hoch wie möglich ansetzen müsse, damit man ausreichend Mittel bekommen. Des Weiteren fragt er nach den möglichen Auswirkungen einer solchen Vorgehensweise auf den Anteil des Landkreises Peine.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, antwortet, dass die für das Frauenhaus Peine veranschlagte Summe im Rahmen der Förderung liege, die das Land befürworten werde. Allerdings sei das Kontingent begrenzt, und mit zunehmender Anzahl von Anträgen sinke es.

 

KTA Samieske fragt nach, ob nach dem Kauf der Immobilie weiterhin die Möglichkeit bestehe, eine Wohnung anzumieten.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, bejaht dies.

 

Die Vorsitzende, KTA Riedel-Kielhorn, erklärt, dass sie eine Antragstellung gut finden würde, weil die Not groß genug sei. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt sie die Beschlussvorlage-Nr. 2020/718 zur Abstimmung. Mit 11 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen wird die Beschlussvorlage angenommen.

 

 


Beschluss:

a)  Es wird befürwortet, dass der Frauenhausverein e.V. im Rahmen des

     Bundesinvestitionsprogramms “Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ zum 

     nächstmöglichen Zeitpunkt einen Antrag auf Förderung stellt.

b)  Um dem Frauenhausverein e.V. die Möglichkeit zu geben, fristgerecht einen Antrag im 

     Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ zur

     Erweiterung der Räumlichkeiten des Frauenhauses zu stellen und Fördermittel in  

     Anspruch nehmen zu können, stellt der Landkreis Komplementärmittel von max. 

     50.000 € im entsprechenden Haushaltsjahr (spätestens 2023) zur Verfügung.

 

 


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

11

 

 

Nein-Stimmen:0

 

 

Enthaltung/en: 0