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Auszug - Geplante Änderung des Geschützten Landschaftsbestandteils "Wenser Allee" (gLB PE 09)   

Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 22.09.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Konferenz- und Schulungszentrum Landkreis Peine
Ort: Werner-Nordmeyer-Str. 13, 31226 Peine
2020/713 Geplante Änderung des Geschützten Landschaftsbestandteils "Wenser Allee" (gLB PE 09)

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Umwelt Bearbeiter/-in: Brandt, Silke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Kreisrat Mews berichtet über die erfolgten Gespräche mit der Peiner BioAG über den konkreten Erhalt der Bäume. Für die Umsetzung der geplanten Maßnahme ist eine Änderung der Verordnung des geschützten Landschaftsbestandteils erforderlich.

 

Frau Wemmel erläutert die geplante Vorgehensweise und den zeitlichen Ablauf (siehe Anlage 3 zum Protokoll).

 

Frau KTA Waldeck bittet um Auskunft in welchem Umfang der Schutz für die Bäume aufgehoben wird.


Frau Wemmel erläutert den Umfang mithilfe einer Karte, die der Vorlage als Anlage 1 beiliegt. Grundsätzlich wird nur ein Teil des Baumbestandes aus der Verordnung herausgenommen. Dies bedeutet aber nicht, dass diese Bäume auch alle gefällt werden.

 

Frau Waldeck fragt nach, ob es richtig ist, dass einige Bäume nur gefällt werden, um den Wasserverband die Einfahrt und die Unterhaltung der naheliegenden Spritzschutzhecke zu erleichtern.

 

Der Fachdienst Straßen gibt dazu im Nachgang zu der Sitzung folgende Auskunft:

Im Zuge der Straßenbaumaßnahme wird es zwingend erforderlich, die Fahrbahn künftig beidseitig mit Schutzplanken zu versehen. An Einmündungen, Wirtschaftswegen und Zufahrten müssen die Schutzplanken unterbrochen werden. Damit die Schutzplanken ihre schützende Wirkung aktivieren können, ist es erforderlich sie an ihren Enden zu verankern bzw. entsprechend technisch auszubilden. Diese feste Verankerung ist bei den zu fällenden sechs Bäumen jeweils nicht möglich, da die erforderlichen Platzverhältnisse und Abstände nicht ausreichend sind. Von sechs zu fällenden Alleebäumen zwischen der Einmündung der K 65 und der B 214, liegen drei Bäume an Wirtschaftswegeeinmündungen und ein Baum an der Einmündung K 65. Zwei Bäume liegen an einer Zufahrt, die vom Abwasserverband benötigt wird. Insgesamt werden jedoch von den heute vorhandenen 20 Zufahrten künftig 12 Zufahrten entfallen und die sechs Wirtschaftswege verbleiben. Ursache für die o. g. Baumfällungen sind folglich die zwingend anzubringenden Schutzplanken, die zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erforderlich sind.

 

Weiterhin bittet sie um Mitteilung, ob die Kopfweiden bestehen bleiben, da diese ebenfalls aus der Verordnung herausgenommen werden.


Kreisrat Mews erläutert, dass versucht wird, die Kopfweiden zu erhalten. Es ist jedoch erst bei der Umsetzung konkret absehbar, in welchem Umfang dies auch möglich ist.

 


Weitere Fragen bestehen nicht.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Protokollanlage TOP 10 - Anpassung Verordnung gLB PE 09 (2114 KB)