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Auszug - Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen "Kunstrasensportplätze im Landkreis Peine"  

Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 26.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:17 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums am Silberkamp
Ort: Am Silberkamp 30, 31224 Peine
2019/580 Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen "Kunstrasensportplätze im Landkreis Peine"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Umwelt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau KTA Maurer-Lambertz weist darauf hin, dass die Gemeinden Lengede und Vechelde Kunstrasenplätze in Ihrer Obhut haben. Diesbezüglich bittet Sie um Mitteilung wie viel Abrieb von Mikroplastik im Jahr anfällt und wie dieses entsorgt wird.

 

Herr Hahn erklärt, dass dem Landkreis keine Informationen diesbezüglich vorliegen. Der Landkreis selbst hat keine Kunstrasensportplätze. Die vorhandenen bzw. geplanten Anlagen befinden sich im kommunaler- bzw. Vereinsträgerschaft. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, die dem Landkreis Peine eine Ermächtigungsgrundlage geben würde um den Gemeinden oder Sportvereinen Auflagen aufzugeben.

 

Kreisrat Mews betont, dass der einzige Weg Aufklärungsarbeit und Sensibilisierung sein kann. Man muss mit den Gemeinden in einen gemeinsamen Dialog treten und auf alternative Materialien hinweisen.

 

Herr KTA Burgdorf möchte wissen um wie viel Abfall pro Jahr es geht. Er weist darauf hin, dass diese Art von Sportplätzen auch positive Effekte haben, die ebenfalls zu berücksichtigen sind.

Herr Streichert verweist auf eine Studie des Fraunhofer-Instituts, nach der jährlich 3 – 5 t Mikroplastik anfallen. Laut einer Studie vom BUND betragen allein die Granulatverluste pro Jahr ca. 1,5 - 2,5 t pro Spielfeld.

 

Herr KTA Marotz weist darauf hin, dass diese Thematik auf Bundesebene geklärt werden muss. Insbesondere da den Behörden bisher eine Ermächtigungsgrundlage fehlt.

 


Kreisrat Mews fasst zusammen, dass zunächst nur Aufklärungsarbeit geleistet werden kann und auf alternative Materialien hingewiesen werden muss.

 


Die Vorlage wurde vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.