Auszug - Erziehungsberatungsstelle - 50 Jahre - Einblicke in die Arbeit der EB
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
SGL Götting und Herr Greve stellen die Arbeit der Erziehungsberatungsstelle vor.
SGL Götting ist jetzt seit 13 Jahren in der Erziehungsberatungsstelle tätig.
SGL Götting sieht ihre Ausführungen als eine Information an den Jugendhilfeausschuss.
Es soll ein Einblick in ihre Arbeit geschaffen werden.
Informationen über die Erziehungsberatungsstelle lag der Einladung zum JHA bei.
Derzeitig sind 10 Fachkräfte (Psychologen, Pädagogen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) und eine Verwaltungsfachkraft in der Erziehungsberatungsstelle tätig.
Die Angebote, hier besonders die wöchentliche Trennungs- / Scheidungsberatung, werden positiv von der Bevölkerung angenommen. Es finden enge Kooperationen innerhalb und außerhalb des Jugendamts statt.
Herr Greve stellt einen typischen Beratungsfall vor. Es werden drei Beratungsvariaten erläutert.
Herr Jakubowski fragt, an welchem Ort die Beratung stattfindet. Frau Götting antwortet, im Rosenhagen 38.
Herr Jakubowski fragt weiter, ob die Erziehungsberatungsstelle zum Jugendamt gehört.
Frau Götting antwortet, die Erziehungsberatungsstelle ist als Sachgebiet ein Teil des Jugendamtes und sie ist die Leiterin der Erziehungsberatungsstelle.
Herr Jakubowski fragt weiter, ob es die Möglichkeit gibt, mit Schulen bei Schulkonflikten in Kontakt zu kommen?
Frau Götting antwortet: Der Schüler muss damit einverstanden sein, aber auch die Sorgeberechtigten. Dann ist ein Kontakt mit der Schule möglich. Lehrerberatung wird auch telefonisch gewährleistet.
Frau Maurer-Lambertz fragt, inwieweit ist die Arbeit mit Familiengerichten möglich?
Frau Götting antwortet, die Mitwirkung bei familiengerichtlichen Verfahren nach einer Trennung/Scheidung ist auf die Erziehungsberatung übertragen wurden. Mitwirkung bei familiengerichtlichen Verfahren ist eine Pflichtaufgabe des Jugendamts und ist im Jugendamt Peine bei der Erziehungsberatung angebunden. Die Beratung muss immer im Sinne der Kinder erfolgen.
Frau Maurer-Lambertz fragt erneut, ob Eltern dennoch offen gegenüber der Erziehungsberatungsstelle seien, auch wenn eine Zusammenarbeit mit dem Familiengericht erfolgt.
Frau Götting antwortet: Wenn das Familiengericht um Mitwirkung gebeten hat, dann liegt ein ganz anderer Auftrag für die Erziehungsberatung vor. Natürlich kommt es auch zu Konflikten. Jedoch zeigt die Erfahrung, dass die Eltern dennoch das Angebot wahrnehmen wollen.
Herr Dr. Bruder fragt, wie hoch die Erfolgsquote nach einem Beratungsprozess ist und welche Laufzeiten Beratungen haben.
Frau Götting antwortet: Die Erfolgsquote ist schwierig zu beantworten. Der Erfolg einer Beratung lässt sich nur schwer messen. Bei Hochproblemfamilien liegt die Erfolgsquote bei ca. 30%. Der Erfolg wird darin gemessen, welche Ziele im Beratungsprozess erreicht werden. Die Betreuungszeiten liegen bei 80% der Fälle bei ca. 5 Beratungen. Längere Beratung über 20 Sitzungen sind dann eher bei Kindertherapien zu verorten.
Herr Dr. Bruder fragt erneut, ob es Fälle gibt, in denen man über mehrere Generationen hinweg Beratung leistet.
Frau Götting antwortet: Es gibt Beratungsfälle in zweiter und dritter Generation einer Familie.