Auszug - Umsetzung der Istanbul-Konvention im Landkreis Peine - Erhöhung des Förderbetrages für das Frauenhaus Peine
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auf Bitte der Politik wurde die Leiterin des Peiner Frauenhauses Frau Reinert in den Fachausschuss geladen, um über die veränderte Situation der Arbeit im Frauenhaus Peine zu berichten. Mit Bezug auf den vorliegenden Beschlussvorschlag zur Erhöhung des Festbetrags zur Förderung des Frauenhauses führt Frau Reinert aus, dass sich die jährliche Fördersumme von 165.000 Euro aus der Spitzabrechnung der SGB II-Tagessätze und der Aufstockung durch den Fachdienst Soziales zusammensetzt. Bei der Darstellung der Personalausstattung beschreibt sie den starken Anstieg der Beratungsleistungen. Auch aufgrund gestiegener Sprachbarrieren ist eine durchgehende Erreichbarkeit in Form eines Bereitschaftsdienstes durch die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen nicht mehr leistbar, so dass die 24-Stunden-Erreichbarkeit extern durch Honorarkräfte abgedeckt werden sollte. Zudem musste das Frauenhaus dieses Jahr ca. 60 Frauen abweisen, da keine freien Plätze vorhanden waren. Einige von ihnen konnten in andere Frauenhäuser weitervermittelt werden.
Auf Nachfrage von Bürgervertreterin Frau Schlaugat erläutert Frau Reinert die Funktion des Bereitschaftsdienstes als Ansprechpartner und in der Beratung, zum Beispiel bei der Weitervermittlung nach Braunschweig oder Salzgitter. Dazu merkt sie an, dass das Land für das Jahr 2020 eine Website-Übersicht über freie Plätze plant (Ampelsystem).
Die Nachfrage von KTA Frau Mittal zur Situation in den anderen Landkreisen beantwortet Frau Reinert mit dem Hinweis, dass auch von dort im Einzelfall Anfragen zurückgewiesen werden.
Sie bestätigt die Vermutung von KTA Herr Rauls, dass die häusliche Gewalt den maßgeblichen Auslöser darstellt. Der durch die Polizei mögliche sofortige Platzverweis reicht häufig nicht aus, da die Frauen nach Erfahrungen des Frauenhauses und auch nach Studienergebnissen häufig nicht zu Hause bleiben wollen, weil dies der Ort der Gewalt ist.
KTA Frau Meyermann bestätigt den Wunsch der Frauen. Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Landkreis Peine fordert sie, den in der Vorlage aufgeführten Beschlussvorschlag dahingehend zu konkretisieren, dass die angestrebte Erhöhung der Förderung in jedem Fall vorgenommen wird.
KTA Frau Spittel verweist auf die angespannte Haushaltssituation. Nach der Genehmigung des Haushaltes bittet Sie für die nächste AGAS-Sitzung im Februar 2020 um eine Information zum Sachstand der Erwirtschaftung der mit höchster Priorität versehenen Erhöhung der Förderung.
Bürgervertreterin Frau Schlaugat kündigt an, im Jahr 2020 für die Haushaltsberatungen 2021 frühzeitig einen Antrag für eine bessere Ausstattung des Frauenhauses einzubringen. Sie bezieht sich dabei auf die Sachdarstellung des Beschlussvorschlages, der weitere Maßnahmen wie Videodolmetschen und die Anmietung einer zusätzlichen 3-Zimmerwohnung vorsieht und zieht dabei den Gedanken eines neuen, eventuell größeren Frauenhauses in Betracht.
KTA Herr Samieske fordert, den Frauen trotz finanzieller Grenzen zu helfen.
KTA Herr Hauschke sieht eine Zuständigkeitsproblematik der Kommune gegenüber der EU und der Umsetzung in Deutschland. Er fragt, ob die geforderte qualifizierte Telefonberatung durch die vorgesehenen Honorarkräfte leistbar ist. Bei der Summe von 11.000 Euro sei die Zahlung des Mindestlohns nicht gewährleistet und er hätte eine Gegenfinanzierung erwartet.
Gleichstellungsbeauftragte Frau Tödter bestätigt die Zuständigkeit der Kommune. Am Beispiel der Stadt Hannover bekräftigt sie den Wunsch einer professionellen Ausrichtung. In Peine gilt es zunächst die dringendsten Notwendigkeiten aufzubauen, um zum Beispiel den gestiegenen Migrationsfragestellungen und Verwaltungstätigkeiten zu entgegnen.
Dezernentin Frau Prof. Dr. Friedrich bedankt sich bei Frau Reinert für die umfangreichen Informationen beim Besuch im Frauenhaus und äußert Verständnis für die Situation. Sie verweist auf die finanziellen Grenzen im Rahmen der Vorgaben des Haushaltskonsolidierungskonzeptes. Sie stellt in Aussicht, bei den Planungen für das Haushaltsjahr 2021 rechtzeitig die Bedarfe einfließen zu lassen.
Auch KTA Herr Marotz betont die Wichtigkeit der Förderung des Frauenhauses. Er verweist aber auf die Haushaltssituation und die ausstehende Festlegung der Schlüsselzuweisungen, nach der eine erneute Prüfung durch den KA wahrscheinlich ist.
Nach der Kritik von KTA Frau Meyermann an der Argumentation des Haushaltssicherungskonzeptes lässt die Vorsitzende KTA Frau Riedel-Kielhorn über den Änderungsantrag von KTA Meyermann abstimmen, im Beschlussvorschlag das Wort „angestrebt“ durch das Wort „vorgenommen“ zu ersetzen.
Der Änderungsantrag wird mit einer Ja-Stimme und vielen Gegenstimmen abgelehnt.
Anschließend lässt die Vorsitzende KTA Frau Riedel-Kielhorn über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Zur Umsetzung der Istanbul Konvention im Landkreis Peine wird folgende Maßnahme beschlossen:
Für die Förderung des Frauenhauses über den bisherigen Festbetrag in Höhe von jährlich 165.000 € wird ab dem Haushaltsjahr 2020 eine Erhöhung um 11.000 € zur Umsetzung der „24 Stunden-Erreichbarkeit“ auf Honorarbasis als erste Maßnahme zur Umsetzung der Istanbul Konvention für den Landkreis Peine angestrebt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja-Stimmen: | 8 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltung/en: | 2 |
|