Auszug - Einwohnerfragestunde
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Wortprotokoll |
Frau Dorothee Rademacher (Kindertagespflegeperson) fragt an, warum individuelle Stunden für Tagespflegekinder nicht bewilligt werden, obwohl die Eltern höhere Stundensätze benötigen.
Frau Pape antwortet, Anträge werden von Eltern gestellt - es gibt einen rechtsmittelfähigen Bescheid, der Rechtsweg ist über das Verwaltungsgericht immer möglich. Es muss zudem bei jedem Antrag bei einer individuellen Entscheidung bleiben.
Frau Rademacher merkt an, sie habe keine Bescheide bekommen, obwohl es Kinder betrifft, welche sich schon jetzt nicht mehr in ihrer Tagespflege befinden.
Frau Pape bietet Frau Rademacher einen persönlichen Gesprächstermin im Jugendamt an.
Henriette van Acken fragt an, warum Kindertagespflegepersonen nachts nur pauschal drei Stunden bezahlt bekommen.
Frau Pape antwortet, laut kommunaler Satzung ist dieser Betrag so festgelegt worden, da der Pflegeaufwand in der Regel geringer ist.
Herr Brandis merkt an, man dürfe einen Nachtdienst nicht mit einer Nachtbereitschaft verwechseln, hier gäbe es deutliche arbeitsrechtliche Unterschiede.
Es werden keine weiteren Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern gestellt.