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Auszug - Bericht zur Einführung und Entwicklung des Teilhabechancengesetzes für Langzeitarbeitslose nach § 16 i SGB II - Zum 1. Januar 2019 wurde ein neues Instrument zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit geschaffen  

15. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 24.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums am Silberkamp
Ort: Am Silberkamp 30, 31224 Peine
2019/492 Bericht zur Einführung und Entwicklung des Teilhabechancengesetzes für Langzeitarbeitslose nach § 16 i SGB II
- Zum 1. Januar 2019 wurde ein neues Instrument zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit geschaffen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
  Aktenzeichen:FD33
Federführend:Fachdienst Arbeit Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Stellv. Fachdienstleiterin (im Folgenden werden Stellvertretenden Fachdienstleitungen als Stellv. FDL und Fachdienstleitungen als FDL bezeichnet) Geyer berichtet über die Einführung und die Entwicklung des Teilhabenchancengesetzes für Langzeitarbeitslose nach § 16 i Sozialgesetzbuch II (SGB II). (Anm. des Protokollführers: Die Präsentation ist als Anlage diesem Protokoll beigefügt.) Sie erläutert zunächst das neue Instrumentarium. Anschließend gibt sie einen Überblick bezüglich der Maßnahmen, die gefördert werden können. Daran schließt sich eine Betrachtung der Personenkreise an, die mit diesem Instrumentarium gefördert werden können. Eine Darstellung der bisherigen Ergebnisse rundet den Vortrag ab.

 

FDL Sommer ergänzt den Vortrag von Stellv. FDL Geyer um die finanziellen Aspekte. Dabei geht er insbesondere auf Einmaleffekte durch den sogenannten PAT (finanzieller Passiv-Aktiv-Transfer) ein, die lediglich im Jahre 2019 auftreten werden. Dabei werden ersparte Budgetmittel des Bundes aus dem Budget für Arbeitslosengeld II in das Bundesbudget für SGB-II-Eingliederungsleistungen übertragen und für die Förderung gemäß § 16 i SGB II genutzt. Entscheidend für die weitere Planung sei, dass die Förderung nach § 16 i SGB II bis zum Jahr 2023 begrenzt sei. Da der Inhalt des Fördertopfes von der Finanzentwicklung des Bundes abhängig sei, ergeben sich dadurch für den Landkreis Peine Risiken, die es zu minimieren gelte.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt die Vorsitzende, KTA Riedel-Kielhorn, fest, dass der Ausschuss von der Vorlage-Nr. 2019/492 Kenntnis genommen hat und schließt diesen Tagesordnungspunkt.

 

(BV Mertins verlässt um 18:04 Uhr die Sitzung.)