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Auszug - Verkehrsordnungswidrigkeiten aufgrund von Geschwindigkeitsverstößen, Statistik 2018  

10. Sitzung des Ausschusses für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 17.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:03 Anlass: Sitzung
Raum: Musikraum des Ratsgymnasiums
Ort: Burgstraße 2, 31224 Peine
2019/482 Verkehrsordnungswidrigkeiten aufgrund von Geschwindigkeitsverstößen, Statistik 2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Mehnert, Margret
 
Wortprotokoll

EKR Heiß führt kurz an, dass im Haushaltsjahr 2018 Besonderheiten aufgrund der Baustellen und den damit verbundenden Geschwindigskeitsbegrenzungen auf der BAB 2 bestanden haben. Im Januar 2018 belief sich die Anzahl der Bußgeldbescheide auf ca. 970 Stück. Im Juni 2018 waren es bereits ca. 22.000 Bescheide. Dass dies eine sehr hohe Arbeitsbelastung für die Mitarbeiter*innen der betroffenen Fachdienste zur Folge hatte und sie diese mit Bravur gemeistert haben hebt EKR Heiß hervor.

 

Von den 137.242 in 2018 bearbeiteten Anzeigen in der Bußgeldstelle entfallen 127.537 auf Geschwindigkeitsverstöße, davon widerum 86.307 Stück auf der BAB 2.

 

Herr Baumeister möchte seitens der Verwaltung wissen, welche Projekte mit den zusätzlichen Erträgen gefördert werden und ob von den erzielten Überschüssen der Bau von Radwegen realisiert wird.

EKR Heiß führt aus, dass die erzielten Überschüsse durch das Gesamtdeckungsprinzip generell in den gesamten Haushalt fließen. Der Bau von Radwegen wird allerdings auch von der Verkehrswacht finanziert.

Herr Scharenberg, Fachdienstleiter Finanzen, erläutert kurz, dass Überschüsse, welche im Ergebnishaushalt sowie im Finanzhaushalt im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit erzielt und erwirtschaftet werden, nicht zur Deckung bzw. Finanzierung von investiven Maßnahmen herangezogen werden dürfen. Der Bau eines Radweges ist eine Investitionsmaßnahme. 

 

Der Ausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.