Auszug - d) Sachstandsbericht zur Änderung / Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprammes (RROP) für den Großraum Braunschweig
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Schneider stellt die als Anlage 1 diesem Protokoll beiliegende Präsentation vor.
Frau Kobbe erläutert, dass in dem Gebiet der Gemeinden Oelerse, Arpke, Sievershausen neue Windräder gebaut wurden, die sehr nah an der Straße stehen. Zum Teil seien die Flügel der Windräder über der Straße und es gäbe Warnschilder vor Eisschlag. Sie bittet um Mitteilung wie viel Abstand von der Straße mindestens gegeben sein muss. Dezernent Mews verweist auf die Regelungen im Fernstraßengesetz und Frau Schneider ergänzt, dass die Straßenbaulastträger in dem Genehmigungsverfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. Vorgesehene Abstände werden dann in die Genehmigungsbescheide übernommen.
Herr Hänsel stellt dar, dass das RROP alle 10 Jahre zu aktualisieren ist. Der Landschaftsrahmenplan, der zum Teil auf dem RROP basiert ist jedoch aus dem Jahr 1993. Er regt an zu prüfen, inwieweit hier ein Anpassungsbedarf besteht.
Frau Schneider erwidert, dass für den Landschaftsrahmenplan keine vergleichbar feste gesetzliche Regelung zur Aktualisierung existiert. Generell ist der LRPL nur bei wesentlichen Änderungen in der Landschaft anzupassen. Die Anregung wird jedoch aufgenommen und die Anpassungsbedürftigkeit geprüft.
Frau Maurer-Lambertz erkundigt sich nach dem aktuellen Rohstoffabbau im Landkreis Peine. Sie möchte wissen wie viele Vorranggebiete es gibt und inwieweit diese ausgeschöpft sind.
Frau Schneider erklärt dazu, dass der RGB dies zurzeit prüft. Es wurden erst etliche Daten an den RGB gemeldet, dieser arbeitet die Anfrage in dem Rohstoffsicherungskonzept mit ab.
Sie verweist auf die Problematik bei Altgenehmigungen zum Bodenabbau. Dort fehle oftmals die Berichtspflicht wie sie in den neueren Bodenabbaugenehmigungen enthalten ist.
Dezernent Mews erläutert, dass die Bauwirtschaft zurzeit anzieht und dementsprechend ein hoher Rohstoffbedarf entsteht. Er stellt klar, dass die Genehmigungen, unabhängig ob alt oder neu, das Maximum der insgesamt abzubauenden Fläche vorgibt. Es kommt jedoch auch vor, dass einige Betriebe aus wirtschaftlichen Gründen nicht die genehmigte Menge vollumfänglich abbauen. Aus diesem Grunde ist es schwierig belastbare Aussagen zu der derzeitigen Abbausituation zu treffen. Er weist jedoch darauf hin, dass zunächst die bestehenden Vorranggebiete voll ausgeschöpft werden sollen.