Auszug - Bienenfreundlicher Landkreis
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Herr Lampe ruft zu Wortmeldungen zu der Beschlussvorlage auf.
Frau Maurer-Lambertz fragt bei der Verwaltung nach, ob bereits überprüft wurde ob die Randstreifen zwischen den landwirtschaftlichen Flächen und den Wegen in Ihrer vorgegeben Größe noch erhalten sind. Zusätzlich bittet Sie darum den Vorschlag zu überprüfen, ob diese Randstreifen als Blühstreifen für z.B. Bienenweiden zur Verfügung gestellt werden können.
Die Ausschussvorsitzende Frau Weyberg kommt zur Sitzung und übernimmt den Vorsitz von dem stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Herrn Lampe.
Frau Schneider erklärt, dass sich diese Wege überwiegend im Eigentum der Gemeinden bzw. der Realgemeinden befinden. Die Verwaltung wird aber nochmal genau prüfen ob eigene Flächen betroffen sind.
Die Ausschussvorsitzende Frau Weyberg regt an die Informationen der Verwaltung zu dem Tagesordnungspunkt 7.2 - Fördermöglichkeiten für die Anlage von Bienenweiden auf kommunalen Grünflächen in diesem Zuge mit zu behandeln, da sich inhaltliche Überschneidungen ergeben. Der Ausschuss stimmt dem zu.
Frau Schneider erklärt, dass sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene Aktionsprogramme erarbeitet werden. Das Aktionsprogramm auf Bundesebene befindet sich derzeit in der Beteiligungsphase, Beschlüsse hierzu sind im Sommer zu erwarten. Das Aktionsprogramm des Landes wird vom NLWKN erstellt und soll am 22.05.2019 (Tag der biologischen Vielfalt) vom Umweltminister Lies vorgestellt werden.
Frau Schneider berichtet zudem von einem aktuellen Förderprogramm des Landes. Das Programm Landschaftswerte „Biologische Vielfalt in Städten und Dörfern“ beinhaltet vor allem die Aufwertung der kommunalen Grünflächen. Ansprechpartner hierfür ist die NBANK. Die Antragsstellung ist bis zum 30.09 möglich, jedoch ist noch unklar in welcher Höhe Fördermittel bereitgestellt werden können. Grundsätzlich könnte die Förderung bis zu 80 % der förderfähigen Kosten abdecken. Die Zweckbindung beträgt mehrere Jahre.
Ausschussvorsitzende Frau Weyberg regt an diese Information an die Gemeinden weiterzugeben.
Frau Maurer-Lambertz spricht die sich immer häufiger zu findenden Kiesgärten in den Neubaugebieten an. Ausschussvorsitzende Frau Weyberg empfiehlt die Gemeinden aufzufordern bei der Ausweisung von Neubaugebieten Auflagen zu erteilen, dass bestimmte Anpflanzungen vorzunehmen sind, um diese „Schottergärten“ zu vermeiden.
Dezernent Mews führt dazu aus, dass in der Bauleitplanung in Bezug auf die Thematik Naturschutz ein Paradigmenwechsel stattfindet. Er erläutert, dass gerade bei alten Bebauungsplänen die Zustände nicht dem entsprechen, was die Gemeinden mal erlaubt haben.
Herr Streichert fragt nach, ob die Kiesflächen als versiegelte Flächen gelten.
Dezernent Mews führt dazu aus, dass der Unterbau dieser Flächen entscheidend ist. Der Landkreis ist bei dieser Abwägung jedoch sehr kritisch und rechnet diese Flächen als versiegelte Flächen an.
Die Ausschussvorsitzende Frau Weyberg stellt nochmal heraus, dass es nun vorrangig darum geht Bewusstsein zu schaffen.
Herr Streichert regt an, dieses Bewusstsein auch bei den Landkreis-Töchtern zu fördern. Explizit spricht er die Wito an, da zum Beispiel die Flächen auf dem Ilseder Hüttengelände vor dem 15. Juli gemäht wurden. Begründet wurde dies mit dem Betrieb der Disc-Golf-Anlage. Diese Flächen wären für die Insekten sehr wertvoll, eventuell kann hier später gemäht werden oder zunächst nur eine Teilfläche.
Dies wird aufgenommen und im Zuge der Erstellung eines Maßnahmenpaketes berücksichtigt.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Maßnahmenkonzept für einen „Bienenfreundlichen Landkreis“ zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja-Stimmen: |
| 11 | Nein-Stimmen: |
| 0 | Enthaltung/en: |
| 0 |