Auszug - Einwohnerfragestunde
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Wortprotokoll |
Herr Gottfried Aust aus Lengede teilt mit, dass ein Nachbar in seinem Wohngebiet, das als reines Wohngebiet ausgewiesen sei, einen Gewerbebetrieb sowie einen zweigeschossigen Anbau errichtet hätte. Herr Aust hätte sich daraufhin mit einer Beschwerde wegen Untätigkeit mehrmals an die Kreisverwaltung und auch an den Landrat gewandt. Von Seiten der Kreisverwaltung hätte er nach mehreren Monaten die Antwort erhalten, dass baurechtswidrige Zustände, die zu einem bauordnungsrechtlichen Einschreiten Anlass gegeben hätten, auf dem Grundstück augenscheinlich nicht vorliegen würden. Herr Aust bezweifelt dies und bittet die anwesenden Kreistagsabgeordneten, insbesondere auch aus der Gemeinde Lengede, sich selber ein Bild vor Ort zu machen.
Kreistagsvorsitzender Marotz erklärt, dass in diesem Fall das Hoheitsrecht bei der Gemeinde Lengede liegen würde. Die Kreistagsabgeordneten könnten nicht in die Hoheitsrechte der Gemeinde Lengede eingreifen. Herr Aust müsse sich daher die entsprechenden Auskünfte bei der zuständigen Gemeindeverwaltung holen.
Kreistagsvorsitzender Marotz sagt zudem eine schriftliche Sachaufklärung mit der Erläuterung der entsprechenden Hintergründe von der Kreisverwaltung zu.
Ein weiterer Bürger, der seinen Namen nicht nennt, wirft dem Landkreis Peine vor, die Grundrechte nicht einzuhalten. Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung missachte das Recht auf Informationsfreiheit in Verbindung mit dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz und der Fachdienst Umwelt erlaube sich das Recht auf Eingriff in fremdes Eigentum ohne hinreichende Voraussetzungen. Da die Kreisverwaltung bei ihrem Verwaltungshandeln jedoch auch an Recht und Gesetz gebunden sei, fragt der Bürger die anwesenden Kreistagsabgeordneten, was sie dagegen zu tun gedenken.
Kreistagsvorsitzender Marotz erklärt, dass in einem solchen Fall, in dem sich Bürgerinnen und Bürger durch staatliche Eingriffe in ihren Rechten verletzt fühlten, der Rechtsweg beschritten werden könne. In diesem Fall sei eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht in Braunschweig möglich.