Inhalt

Auszug - Die Arbeit der Heimaufsicht (Antrag von KTA Meyermann, vgl. TOP 8 im Protokoll der 12. Sitzung vom 19.11.2018)  

13. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 18.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:28 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums am Silberkamp
Ort: Am Silberkamp 30, 31224 Peine
2019/409 Die Arbeit der Heimaufsicht
(Antrag von KTA Meyermann, vgl. TOP 8 im Protokoll der 12. Sitzung vom 19.11.2018)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
  Aktenzeichen:FD32
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Kreisangestellte Julia Kühn und der Kreisangestellte André Schikowski stellen sich und die Arbeit der Heimaufsicht anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Die Vorsitzende KTA Riedel-Kielhorn bedankt sich für den Vortrag und bittet um Auskunft, über welche Qualifikation eine Pflegefachkraft verfügen muss.

Frau Kühn erläutert, dass hier die Ausbildung Altenpflege und eine ergänzend Qualifikation zur Pflegedienstleitung notwendig ist.

 

KTA Meyermann bedankt sich für den Vortrag und macht deutlich, dass aus ihrer Sicht die personelle Situation der Heimaufsicht für die zu geringe Kontrolldichte verantwortlich ist. Auch ist der dargestellte Vorlauf von 1 Jahr im Zusammenhang mit der als Honorarkraft in Anspruch genommenen Pflegefachkraft nicht akzeptabel. Hier ist nach Ansicht von KTA Meyermann eine personelle Aufstockung der Heimaufsicht um mindestens 2 Stellen erforderlich. Für die Bürgervertreterin Frau Schlaugat ist der Personalmangel in der Heimaufsicht offenkundig. Die im Vortrag dargestellten Mängel sind aus ihrer Sicht aber auch der schlechten personellen Situation in den Pflegeeinrichtungen geschuldet. Hier ist ein Handeln auf allen gesellschaftlichen Ebenen notwendig, um dem Pflegeberuf die notwendige Wertschätzung zu geben und diesen für Arbeitnehmende attraktiv zu machen.

 

Ergänzend bittet Frau Schlaugat im Kontext der 4 im Landkreis Peine vorhandenen Pflege-Wohngemeinschaften um Auskunft, wieviel Personen diese Wohngemeinschaften aufnehmen können und welche Zuständigkeiten sich hier für die Heimaufsicht ergeben.

 

Herr Schikowski erklärt, dass selbstbestimmte Wohngemeinschaften max. 12 zu pflegende Personen aufnehmen können; trägergesteuerte Wohngemeinschaften unterliegen hier keiner Beschränkung. Eine Zuständigkeit der Heimaufsicht ist für alle Arten gegeben.

 

KTA Möhle bittet um Auskunft, ob es auch Einrichtungen im Landkreis Peine gibt, bei denen im Rahmen von Kontrollen keine oder wenige Mängel vorhanden sind und wie oft so etwas ggf. vorkommt.

 

Herr Schikowski macht deutlich, dass es natürlich auch gute Einrichtungen im Landkreis Peine gibt, aber dennoch bei Kontrollen immer Mängel vorgefunden werden.

 

KTA Möhle stellt dar, dass aus seiner Sichtweise eine regelmäßige im Aufwand reduzierte und unangekündigte Überprüfung der Einrichtungen, über die jährlich vorgeschriebene Kontrolle hinaus, notwendig ist, um einen hohen Qualitätsstandard der Pflege zu gewährleisten.  Er bittet in diesem Kontext um Auskunft, mit welchem personellen Mehraufwand eine jährliche Überprüfung aller Einrichtungen sichergestellt werden kann.

 

Für die Kreisangestellte Kühn ist eine beim Landkreis Peine beschäftigte Pflegefachkraft Voraussetzung, da die Beurteilung der Pflege für Mitarbeitende mit Verwaltungsausbildung nur schwer möglich ist; auch könnten so die langen Vorlaufzeiten von 1 Jahr vermieden werden und spontane Überprüfungen erfolgen.

 

KTA Samieske bittet um Auskunft, wie eine Steigerung der Arbeitsqualität erreicht werden kann und welcher Personalzuwachs hier notwendig wäre.

 

Kreisangestellte Kühn verweist nochmals auf die aus ihrer Sicht notwendige Aufstockung des Personals der Heimaufsicht durch eine Pflegefachkraft.

 

KTA Samieske fragt nach, wie ggf. die Qualität der Pflege in den Einrichtungen gesteigert werden kann.

 

Kreisangestellte Kühn erwidert, dass aus ihrer Sicht auf jeden Fall ein höherer Personalschlüssel und eine Kontinuität im Personal in der Pflege notwendig sind.

 

KTA Marotz bedankt sich für die eindrucksvolle Darstellung der Arbeit der Heimaufsicht. Aus seiner Sicht ist der entscheidende Punkt, dass eine Pflegefachkraft nicht dauerhaft zur Verfügung steht. Er regt an, darüber nachzudenken, ob die aufgrund des Antrages der Fraktion der CDU in den Stellenplan 2019 zusätzlich aufgenommenen 0,5 Stellenanteile für die Beratung durch den Pflegestützpunkt spontan in den Bereich Heimaufsicht verlagert werden sollten. Nachfolgend kann in den Budgetberatungen für 2020 eine Ergänzung des Stellenplans für den Bereich Heimaufsicht durchgeführt werden, um den ursprünglichen Ansatz des Antrages der CDU für den Pflegestützpunkt wiederherzustellen.

 

In Bezug auf die Aussagen des KTA Marotz hält Bürgervertreterin Schlaugat das eine für so notwendig, wie das andere.

 

Bürgervertreterin Frau Schlaugat bittet um Auskunft, ob es sichtbare und benennbare Qualitätsunterschiede gibt, die sich aus der unterschiedlichen Trägerschaft der Heime ergeben, also Heime in privater Trägerschaft oder in Trägerschaft von Mitgliedern der Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege.

 

Kreisangestellte Kühn antwortet, dass die durch große Gesellschaften geführten Einrichtungen häufig die mit der schlechtesten Pflegequalität sind, da hier durch die überörtlichen Geschäftsführungen versucht wird, so viele Einsparungen wie möglich zu erreichen.

 

KTA Meyermann erklärt, dass sie gegen den Vorschlag des KTA Marotz ist, weil sie ungern die eine Stelle gegen die andere Stelle ausspielen möchte. Die Beratung durch den Pflegestützpunkt ist genauso wichtig und notwendig, wie die Arbeit der Heimaufsicht. Aus ihrer Sicht kann nur die Einstellung einer Pflegefachkraft die notwendige Folge sein und kündigt für den nächsten AGAS einen entsprechenden Antrag an.  Dieser wird sich auf die Festeinstellung einer Pflegefachkraft zur Reduzierung des Vorlaufes und die weitere Aufstockung des Personals der Heimaufsicht um 0,5 Stellenanteile Verwaltung beziehen. Im Rahmen des Antrages wird die Verwaltung aufgefordert zu klären, welche Kosten dadurch entstehen und wie die Aufstockung realisiert werden kann.

 

Die Vorsitzende KTA Riedel-Kielhorn hält ein geordnetes Vorgehen und eine Beratung im Rahmen der nächsten Ausschusssitzung für sinnvoll, um eine vorherige Beratung in den Fraktionen zu ermöglichen, da sich unterschiedliche Ansätze ergeben haben.

 

KTA Pifan stimmt dem Vorgehen grundsätzlich zu. Aus ihrer Sicht ist zu klären, in welcher Höhe jährlich Kosten für die auf Honorarbasis beauftragte Pflegefachkraft entstehen und wieviel Stellenanteile sich ggf. daraus errechnen lassen.

 

Dezernent Dr. Buhmann verweist abschließend auf den Umstand, dass bei einem Vortrag der Heimaufsicht natürlich zunächst die Mängel im Vordergrund stehen, so dass der Eindruck entstehen kann, dass im Landkreis Peine nur schlechte Heime vorhanden sind. Das ist selbstverständlich nicht der Fall, da die überwiegende Anzahl der Einrichtungen gute Arbeit und gute Pflege leisten.

 

Dr. Buhmann weist darauf hin, dass es bei der Frage einer Stellenplanausweitung beim Landkreis Peine üblich ist, den Sachverhalt durch das Controlling überprüfen zu lassen. Entsprechend wird auch im vorliegenden Sachverhalt verfahren. Das Ergebnis wird im Rahmen der nächsten Sitzung des Ausschusses als Vorlage zur Diskussion gestellt.

 

Die Vorsitzende KTA Riedel-Kielhorn stellt fest, dass der Ausschuss von der Informationsvorlage Kenntnis genommen hat.