Auszug - Informationen der Verwaltung
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Wortprotokoll |
FDL Sommer gibt bekannt, dass das Arbeitsmarktprogramm für das Jahr 2019 noch nicht vorgelegt werden könne, weil das SGB-II-Änderungsgesetz erst am 08.11.2018 vom Bundestag beschlossen worden sei. Aus dem nun beschlossenen Gesetzestext ergeben sich zahlreiche Punkte, die bislang nicht bekannt waren und nun in das Arbeitsmarktprogramm eingearbeitet werden müssen. Sobald diese Arbeiten abgeschlossen seien, werde das Programm in diesem Ausschuss vorgestellt. Schon jetzt könne er aber sagen, dass nunmehr im Gesetz mit dem geänderten § 16 e und dem neuen § 16 i SGB II ein neues Instrumentarium enthalten sei, mit dem Arbeitsverhältnisse gefördert werden können. Welche Rahmenbedingungen für eine Förderung vorhanden sein müssen, sei erst seit der Verabschiedung am 08.11.2018 klar. Jobcenter-intern geplant sei die §-16-i-Förderung von 30 bis 35 Fällen, wobei die Finanzierung in den ersten beiden Jahren vollständig vom Bund übernommen werde. In den drei Folgejahren reduziere sich der Bundesanteil um jeweils 10 Prozent. Das Programm sei auf fünf Jahre befristet und werde am 31.12.2024 auslaufen. Die Förderung werde sich auf den jeweils geltenden Tariflohn beziehen. Daneben erhalten die geförderten Personen ein Vorab-Coaching sowie während der Maßnahme ein begleitendes Coaching. Des Weiteren werden Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen angeboten. Die neue Förderung gemäß dem geänderten § 16 e SGB II beinhalte einen Arbeitgebereingliederungszuschuss für befristet 2 Jahre, der im 1. Jahr 75 % und im 2. Jahr 50 % der Lohnkosten beträgt. Zu den neuen Förderinstrumenten verteilt Herr Sommer ein aktuelles Informationsblatt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das auf der dortigen Internetseite hinterlegt ist.
Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, informiert den Ausschuss, dass bezüglich des Konzepts für Aussteigerinnen aus der Prostitution das Gesundheitsamt mit der Stadt Braunschweig wegen der Übernahme eines Informationsfaltblattes verhandelt. Für eine Belegwohnung lässt sich der Landkreis Peine nun auf die Warteliste der Peiner Heimstätte setzen. Es gebe aus Braunschweig bereits eine Anfrage bezüglich der Vorgehensweise, weil das Projekt dort auf großes Interesse stoße. Es sei auch bereits vorgeschlagen worden, Bewohnerinnen zwischen den beiden Kommunen auszutauschen, um den Abstand zum jeweils örtlichen Milieu und damit die Sicherheit der Aussteigerinnen zu erhöhen.
Des Weiteren gibt die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, bekannt, dass die Hebammenausbildung in Deutschland auch endlich eine akademische Ausbildung sei. Aus einem Ausbildungsberuf werde nun ein duales Studium. Derzeit werde nach vier Standorten für entsprechende Studiengänge in Niedersachsen gesucht. Die Gleichstellungsbeauftragten der Region Braunschweig hoffen und setzen sich dafür ein, dass ein Standort in die Region Braunschweig kommen werde.