Auszug - Doppischer Produkthaushalt 2019 für die Dezernatsleitung 2 und die Fachdienste Umwelt und Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Streichert erkundigt sich, ob die neu beantragte Stelle im Umweltbereich – Schutz des Bodens befristet ist. Insbesondere da die Tätigkeit mit einer Konzepterstellung beschrieben ist. Zudem fragt er nach, ob bzw. wie die Aufgabe der Abfallüberwachung bisher wahrgenommen wurde und ob eine Erfassung der Daten nicht bereits über das Land Niedersachsen erfolgt.
Frau Schneider und Kreisrat Mews führen dazu aus, dass die Aufgabe per Gesetz auf die Landkreise übertragen wurde. Vom NLT wurde ein allgemeines Konzept erstellt, was als Grundlage genutzt werden kann um für den Landkreis Peine ein spezifisches passendes Konzept zu entwickeln. Die Aufgabe ist bereits seit längerem in der Zuständigkeit der Landkreise angesiedelt, jedoch erfolgten die Kontrollen, auch personalbedingt, lediglich Anlassbezogen. Die beantragte Stelle ist unbefristet, da die Konzepterstellung bloß der erste Schritt zu einer dauerhaften Abfallüberwachung sei. Zudem berichtet Frau Schneider von den Ergebnissen der Amtsleitertagungen: Von insgesamt 30 Landkreisen haben bisher 7 ein Konzept erstellt, alle anderen beginnen jetzt mit der Stellenschaffung zur Umsetzung der Aufgabe. Der überwiegende Teil der Landkreise schafft dabei zunächst Verwaltungsstellen.
Frau KTA Maurer-Lambertz erkundigt sich nach den verschiedenen Arbeitsfeldern auf dieser Stelle und fragt nach, wie die Arbeitsbelastung eingeschätzt wird. Insbesondere möchte sie wissen ob der Schwerpunkt der Aufgabe auf Verwaltungstätigkeiten liegt oder Fachwissen erforderlich ist bzw. beides benötigt wird.
Frau Schneider stellt dar, dass während der Konzepterstellung hauptsächlich Verwaltungstätigkeiten notwendig sind. Das entsprechende technische Fachwissen wird erst bei der Umsetzung des Konzepts, bei der regelmäßigen Überwachung notwendig. Nach Fertigstellung des Konzepts wird entschieden ob noch weitere Stellen, gegebenenfalls auch Techniker-Stellen beantragt werden müssen.
Herr Kreisrat Mews erläutert dazu, dass explizite Aussagen zum Stellenbedarf zur Umsetzung dieser Aufgabe erst nach Fertigstellung des Konzepts getätigt werden können. Erst mit dem Konzept liegen der Verwaltung belastbare Zahlen über Quantität und Qualität der zu überwachenden Betriebe vor, anhand derer der anfallende Arbeitsaufwand eingeschätzt und der Stellenbedarf ermittelt werden kann. Eine weitere Stellenanmeldung wird nicht ausgeschlossen.
Herr KTA Plett erkundigt sich, ob die neue Aufgabe Überschneidungen mit den Aufgabenbereichen von A+B aufweist und man gegebenenfalls dort vorhandenen Sachverstand nutzen könnte. Zudem möchte er wissen ob A+B selbst im Rahmen der neuen Aufgabe vom Landkreis überwacht wird.
Herr Kreisrat Mews erläutert, dass durchaus Überschneidungen vorhanden sein könnten und dass fachlich auch Sachverstand genutzt werden könnte. Es ist jedoch fraglich, ob das formal umsetzbar ist, da A+B ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist und der Landkreis als Untere Abfallbehörde in einer Pflichtaufgabe tätig wird. Zudem fällt auch A+B unter die zu überwachenden Betriebe. Die Anregung wird jedoch bei der Konzepterstellung berücksichtigt und geprüft.
Herr KTA Hänsel fragt zu S. 156 warum das Produktziel mit 680 Einleiterüberwachungen so stark von der Zielkennzahl Plan 2019 mit 550 Einleiterüberwachungen abweicht. Frau Schneider erklärt, dass insgesamt die Anzahl der Einleiter durch Zusammenlegungen zurückgegangen sind und dadurch weniger Überprüfungen erforderlich sind. Die Produktziele sollen entsprechend angepasst werden.
Zum Produkt Natur und Landschaftspflege regt Herr Streichert an noch weitere Ziele aufzunehmen, da bisher lediglich die Überwachung von Grünflächen als Produktziel genannt ist. Insbesondere die Überwachung der Landschafts- und Naturschutzgebiete sollten hier aufgenommen werden, da häufig in solchen Gebieten Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der Schutzverordnungen zu beobachten sind.
Frau Schneider erklärt, dass Kontrollen durchgeführt werden, dies jedoch mit der aktuellen Personalbreite nur anlassbezogen möglich ist. Die Anregung die Überwachung der Schutzgebiete als Produktziel mit aufzunehmen wird jedoch aufgenommen und geprüft.
Die Anfrage von Herrn Hauschke, wie die Steigerung von ca. 20 Millionen der Investitionsausgaben für Baumaßnahmen (S. 148) zu erklären ist, kann im Ausschuss nicht beantwortet werden, da sie in den Bereich des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften fällt.
Weitere Fragen bestehen nicht, sodass der stellvertretende Ausschussvorsitzende Herr KTA Lampe zur Abstimmung aufruft.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (Seite 25, Ziffern 2.1 bis 2.2) und dem Doppischen Produkthaushalt 2019 für die Budgets der Dezernatsleitung 2 (Seiten 150 bis 151), Fachdienst Umwelt (Seiten 152 bis 161) und Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (Seiten 162 bis 171), zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja-Stimmen: |
| 10 | Nein-Stimmen: |
| 0 | Enthaltung/en: |
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