Auszug - Durchführung von Brandverhütungsschauen
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Wortprotokoll |
Herr Hanne teilt mit, dass er den Inhalt der Vorlage nicht versteht. Aus der Informationsvorlage geht hervor, dass im Landkreis Peine 1.900 Objekte erfasst sind, welche von Brandschutzprüfern hinsichtlich entsprechender Gefährdungen überprüft werden müssen. Wenn eine Brandverhütungsschau alle 2-5 Jahre durchgeführt werden soll und man einfach mal davon ausgeht, dass dies nur alle 5 Jahre erfolgt, dann wären das 380 Brandverhütungsschauen pro Jahr. Das dies ein Brandschutzbeauftragter allein nicht abarbeiten kann, bedarf keiner näheren Ausführung.
EKR Heiß teilt mit, dass der Brandschutzprüfer einer hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt ist, da sich auch die Bauaufsichtsbehörden seiner Person bedient. Allerdings hilft hier das Land Niedersachsen finanziell nicht aus, um weiteres Personal einstellen können. Sollte es seitens der Politik allerdings als erforderlich angesehen werden, dass hier weiterer Personalbedarf besteht, sollten entsprechende Anträge gestellt werden.
KTA Kramer führt aus, dass die Freiwillige Feuerwehr Lengede für die öffentlichen Gebäude über entsprechende Pläne verfügt. Herr Hanne teilt daraufhin mit, dass diese vom Objekteigentümer erstellt, vorgehalten und zur Verfügung gestellt werden müssen.
Herr Bock fragt nach, ob dem Ausschuss eine Liste dieser 1.900 Objekte zur Verfügung gestellt werden kann. Herr Hornemann teilt mit, dass die Liste gern zur Verfügung gestellt werden kann (Anmerkung: der zuständige Fachdienst aktualisiert die Liste momentan; nach Abschluss der Arbeiten wird die Liste dem Ausschuss zur Verfügung gestellt – Zielsetzung: Fertigstellung zur nächsten Ausschusssitzung am 26.11.2018).
EKR Heiß weist nochmals daraufhin, dass der Landkreis Peine verpflichtet ist, Brandverhütungsschauen durchzuführen. Aufgrund der sehr angespannten personellen Situation kann dies zur Zeit aber nicht im ausreichenden Maße erfolgen, da das dafür notwendige Personal fehlt.
KTA Marotz führt dazu aus, dass die Stadt Peine die Aufgabe der Bauaufsicht wahrnimmt, allerdings keinen eigenen Brandschutzprüfer hat, sondern sich hier beim Landkreis Peine bedient. Hier sollte die Stadt Peine stärker in die Pflicht genommen werden.
EKR Heiß weist daraufhin, dass seitens der Verwaltung eine Gebührenfinanzierung für weiteres Personal geprüft werden kann.
Der Ausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.