Auszug - Verpflichtung eines Bürgervertreters
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Fachbereichsleiter Dr. Buhmann erläutert dem Vertreter der Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Herrn Matthias Böning, die Inhalte der Verpflichtung und erklärt die Bedeutung der Amtsverschwiegenheit, des Mitwirkungsverbotes sowie des Vertretungsverbotes. Danach verpflichtet er ihn per Handschlag und händigt dabei sowohl die relevanten Gesetzestexte als auch die zu unterzeichnende Verpflichtungserklärung aus. Des Weiteren händigt er ihm die ‚Verpflichtende Erklärung zur Teilnahme an der digitalen Gremienarbeit‘ aus.
Bürgervertreter (im Folgenden werden männliche und weibliche Bürgervertreter als BV bezeichnet) Böning stellt sich kurz vor.