Auszug - Ausbau K 34 und 35 und Herstellung von passiven Schutzeinrichtungen K 71
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zu diesem TOP gibt es eine intensive Diskussion, besonders geführt durch Herrn KTA
Marotz. Es wird bezweifelt, dass diese Richtlinie für alle Straßen gilt und nicht nur für
Straßen mit höherwertiger Klassifizierung. Das Fahrzeugaufkommen müsse berücksichtigt werden. Autofahrer würde man schützen, aber Fahrradfahrer nicht. Die Verwaltung solle
prüfen, ob die Möglichkeit besteht, das Fahrzeugaufkommen bei einer Entscheidung mit zu berücksichtigen. Frau KTA Waldeck fragt, ob die Verwaltung eine Expertise des NLT zur
Anwendungspflicht der Richtlinie eingeholt hat, wie in der letzten ABL-Sitzung beschlossen wurde. Herr KBR Gemba antwortet, dass dieses nicht erfolgt ist. Dem liegt eine Prüfung
und Entscheidung von Herrn EKR Heiß zugrunde.
Herr KBR Gemba stellt letztlich fest, dass die wiederholende Grundsatzdebatte nicht zielführend sei. Der Kreistag hat diese Baumaßnahmen beschlossen (nach den neuesten Regeln der Technik), ein Planfeststellungsbeschluss liegt vor und nun liegt auch eine Vorlage der Verwaltung vor, der eine sorgfältige Prüfung vorausgegangen ist.
Herr Burgdorf gibt noch die Information, dass er bei vier Nachbarlandkreisen nachgefragt hat. Zwei gaben an, sie würden die Richtlinie bereits anwenden. Zwei wären bereit, die Richtlinie anzuwenden, haben aber noch keine entsprechenden Vorhaben.
Herr KTA Laaf stellt letztlich einen geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Die Änderungen beziehen sich auf die Textbereiche zu den Schutzeinrichtungen, und zwar:
- Beim ersten Spiegelstrich wird gestrichen „einschließlich der Herstellung von passiven Schutzeinrichtungen“.
- Der Text beim zweiten Spiegelstrich wird komplett gestrichen.
Diesem geänderten Beschlussvorschlag wird mit 5 Ja-Stimmen, bei 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen, zugestimmt.
Nachstehend der ursprüngliche Beschlussvorschlag.
Beschluss:
Die Vergabestelle des Landkreises Peine wird beauftragt, die Ausschreibung und Vergabe für
- den Ausbau der Kreisstraße 34 zwischen Bierbergen und Stedum einschließlich der Herstellung von passiven Schutzeinrichtungen und den Ausbau der Kreisstraße 35 in der Ortsdurchfahrt Bierbergen mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 2.400.000 €
- und die Herstellung von passiven Schutzeinrichtungen im Zuge der Kreisstraße 71 zwischen Woltorf und Meerdorf und zwischen Woltorf und der Bundesstraße 65 mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 538.000 €,
durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
Ja-Stimmen: 5 |
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| Nein-Stimmen: 4 |
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| Enthaltung/en: 2 |
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