Auszug - Prüfung der Rechnungs- und Kassengeschäfte der "Gesellschaft Haus der kommunalen Selbstverwaltung" (HKS) in 30519 Hannover, Am Mittelfelde 169
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
a) Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Peine übernimmt entsprechend § 155 Abs. 2 NKomVG für die „Gesellschaft Haus der kommunalen Selbstverwaltung“ (HKS) die Prüfung der Rechnungs- und Kassengeschäfte.
b) Für die in Rechnung zu stellenden Kosten der Prüfung wird die „Satzung des Landkreises Peine über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit seines Rechnungsprüfungsamtes“ in der jeweils gültigen Fassung angewendet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja-Stimmen: |
| 46 | Nein-Stimmen: |
| - | Enthaltung/en: |
| - |