Bewirtschaftung der Gewässer
Der Wasserkreislauf ist geschlossen und - global betrachtet - geht darin nichts verloren. Leider sind jedoch die Niederschläge und die Vorräte an nutzbarem Wasser nicht gleichmäßig über die Erdoberfläche verteilt. Der Vorrat an nutzbarem Wasser in den Gewässern (inklusive dem Grundwasser) ist begrenzt und muss bewirtschaftet werden.
Die nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer ist Aufgabe der Unteren Wasserbehörde. Eine Erläuterung des Gewässerbegriffes finden Sie im unteren Bereich unter "Gewässer".
Benutzungen der Gewässer, wie Einleitungen, Entnahmen (z. B. zur Feldberegnung), das Aufstauen von Fließgewässern und das Absenken des Grundwasserstandes bei Baumaßnahmen, usw. bedürfen der wasserrechtlichen Erlaubnis.
Eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde braucht man u. a. für das Anlegen von Gewässern, das Bauen an den Gewässern (besonders in Überschwemmungsgebieten) sowie für zahlreiche Nutzungen im Wasserschutzgebiet Wehnsen.
Nähere Auskünfte finden Sie unter den nachstehend rubrizierten Themen. Dort finden Sie auch jeweils Ihre Ansprechpersonen.
- Grundwasserabsenkungen und -haltungen
- Hinweise zur Antragstellung
- Aufstauen von Gewässern
- Bauliche Anlagen in und an oberirdischen Gewässern
- Bodenabbau
- Einleitung in Gewässer
- Wasserentnahmegebühr
- Erdwärmenutzung
- Wasserentnahmen zur Feldberegnung
- Gartenbrunnen
- Erläuterung des Gewässerbegriffes
- Gewässerausbau
- Freihalten der Überschwemmungsgebiete
- Wasserstände der Fuhse - Pegel Peine
- Gewässerunterhaltung
- Regenwasserversickerung
- Wasserverbandsrecht
- Wassernetzwerk Norddeutsches Wasserzentrum (NWZ)