Inhalt

Immissionen

Für Genehmigungsverfahren nach immissionsschutzrechtlichen Vorschriften sowie bei Verstößen gegen diese Vorschriften ist die Untere Immissionsschutzbehörde zuständig.

Zweck des Immissionschutzrechtes

Zweck des Immissionschutzrechtes ist es, Menschen, Tieren und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und der Entstehung schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

Weitere Informationen finden Sie zu den Punkten:

Die Untere Immissionsschutzbehörde kann auch bei Nachbarschaftsbeschwerden bezüglich Beeinträchtigungen durch Immissionen tätig werden. Jedoch werden anonyme Beschwerden nicht weiter verfolgt.