Immissionen
Für Genehmigungsverfahren nach immissionsschutzrechtlichen Vorschriften sowie bei Verstößen gegen diese Vorschriften ist die Untere Immissionsschutzbehörde zuständig.
Zweck des Immissionschutzrechtes
Zweck des Immissionschutzrechtes ist es, Menschen, Tieren und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und der Entstehung schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Weitere Informationen finden Sie zu den Punkten:
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
- ordnungsrechtliche Maßnahmen
- IED-Inspektionsberichte Tierhaltungsanlagen
- Ausnahmegenehmigungen für Nachtarbeit auf Baustellen
- Registrierung von Bestandsanlagen gemäß § 6 Absatz 2 der 44. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)
Die Untere Immissionsschutzbehörde kann auch bei Nachbarschaftsbeschwerden bezüglich Beeinträchtigungen durch Immissionen tätig werden. Jedoch werden anonyme Beschwerden nicht weiter verfolgt.