Standesamtsaufsicht
Die Standesamtsaufsicht übt die Fachaufsicht über die sieben Standesämter im Kreisgebiet aus. In regelmäßigen Abständen werden Aufsichtsprüfungen durchgeführt. Die Aufsichtsprüfung beinhaltet die örtliche Prüfung der Standesämter und hier insbesondere
- die organisatorische und personelle Situation einschließlich der Eignung der Standesbeamten und
- die Überprüfung der Arbeit der Standesbeamten.
Zu den Aufgaben der Standesamtsaufsicht gehören zum Beispiel die
- Prüfung der Personenstandsregister,
- Eintragung von Folgebeurkundungen,
- Vorbeglaubigung von Urkunden zur Verwendung im Ausland,
- Mitwirkung bei Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen mit Auslandsberührung,
- Mitwirkung bei gerichtlichen Berichtigungsverfahren,
- Mitwirkung bei Prüfungen der Rechtswirksamkeit ausländischer Urkunden und Urteile.
Falls Sie personenstandsrechtliche Fragen, also zum Beispiel
- zur Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalles,
- zur Eheschließung oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft im In- und Ausland,
- zur Namensführung in der Ehe/Lebenspartnerschaft,
- zur Abgabe von Vaterschaftsanerkennungen,
- zur Abgabe von Sorgerechts- oder namensrechtlichen Erklärungen,
- zur Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland,
- zu Anträgen auf Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden oder
- zum Kirchenaustritt
haben, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnsitz zuständige Standesamt.