Kindertagespflege/Kinderbetreuung
Sind Sie auf der Suche nach einer Kindertagespflegeperson für Ihr Kind? Oder haben Sie den Wunsch, selbst Tagesmutter bzw. –vater zu werden?
Unser Team hilft Ihnen gerne dabei,
- eine geeignete Tagespflegeperson zu finden, die Ihrer persönlichen Situation möglichst genau entspricht,
- Sie auf Ihrem Weg zur Kindertagespflegeperson beratend zu begleiten,
- allgemeine Informationen und Beratung zu den Rahmenbedingungen von Kindertagespflege zu erhalten bzw.
- einen Zuschuss zur Kindertagespflege zu beantragen
Was ist Kindertagespflege?
Kindertagespflege bietet eine familiennahe Alternative zu einer Betreuung in einer Krippe. Auch kann sie als Ergänzung (Randzeitenbetreuung) zur Betreuung in einer Krippe/Kita oder einem Hort in Anspruch genommen werden.
Die Kindertagespflegeperson betreut die Kinder als feste Bezugsperson in der Regel in ihrem eigenen Haushalt oder in angemieteten Räumen. In seltenen Fällen findet eine Betreuung auch im Haushalt der Erziehungsberechtigten statt.
Insbesondere für Kinder unter drei Jahren, an die sich die Kindertagespflege auch vorrangig richtet, kann das Betreuungsmodell in einer kleinen, überschaubaren Gruppe (maximal fünf Kinder bzw. in einer Großtagespflegestelle maximal acht bis zehn Kinder) mit einer konstanten Bezugsperson von großem Vorteil sein.
Kindertagespflege hat den Auftrag, die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern zu fördern und zielt auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Dabei orientiert sie sich am Alter, dem Entwicklungsstand, der Lebenssituation, der ethnischen Herkunft sowie den Interessen und Bedürfnissen des Kindes. Weiterhin soll sie Eltern dabei helfen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren (vergleiche § 22 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe, SGB VIII).
Wie sind Kindertagespflegepersonen ausgebildet?
Kindertagespflegepersonen sind gut auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Die von uns vermittelten Tagesmütter und –väter verfügen über eine Grundqualifizierung von mindestens 160 Stunden (Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes) oder eine pädagogische Ausbildung.
Nach einer vorherigen Überprüfung ihrer Eignung und der Räumlichkeiten erhalten die Kindertagespflegepersonen eine Pflegeerlaubnis, die sie für die Betreuung im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit qualifiziert.
Weiterhin nehmen die Kindertagespflegepersonen auch regelmäßig an Fortbildungen teil. Zusätzlich steht ihnen die Fachberatung Kindertagespflege beratend und unterstützend zur Seite.
Wie werde ich Kindertagespflegeperson?
Gemäß § 43 SGB VIII benötigt jede Person, die ein Kind oder mehrere Kinder
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- außerhalb des Haushaltes des Erziehungsberechtigten
- während eines Teils des Tages
- mehr als 15 Stunden wöchentlich
- gegen Entgelt
- länger als drei Monate
betreuen will, eine Erlaubnis zur Kindertagespflege.
Die Pflegeerlaubnis wird vom Team Kindertagespflege auf Basis einer Eignungsüberprüfung und der Qualifikation erteilt und ist auf maximal fünf Jahre befristet. Die Erlaubnis befugt die Kindertagespflegeperson zur Betreuung von maximal fünf fremden Kindern gleichzeitig.
Eignungsüberprüfung:
Für die Eignungsüberprüfung sind ein persönliches Gespräch, ein Hausbesuch, eine Qualifikation sowie die Abgabe verschiedener Unterlagen erforderlich.
Die Kindertagespflegeperson muss weiterhin über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.
Qualifizierungskurs:
Kindertagespflegepersonen müssen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen. Diese können entweder über qualifizierte Lehrgänge oder durch eine Ausbildung erworben werden.
Inhalte der Fortbildung sind zum Beispiel:
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- Eingewöhnungsphase
- Förderauftrag in der Kindertagespflege (Bildung, Betreuung und Erziehung)
- Das Kind in zwei Familien / Tageskinder und eigene Kinder der Tagespflegeperson
- Erziehungspartnerschaft mit Eltern
- Berufsbild der Kindertagespflegeperson
- eigene Erziehungs- und Bildungsbiographie
- rechtliche und finanzielle Grundlagen der Kindertagespflege
- Schwierige Erziehungssituationen in der Kindertagespflege
- Fachvortrag zum Thema Kinderschutz
- Hospitation bei erfahrenen Kindertagespflegepersonen zum Kennenlernen der Praxis (mindestens 24 Stunden)
Der Qualifizierungskurs ist nicht nötig, wenn Sie über eine pädagogische Ausbildung verfügen. Als Nachweis wird eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses benötigt.
Nähere Informationen rund um die Qualifikation erhalten Sie von der Fachberatung Kindertagespflege.
Ansprechpartnerinnen:
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- Frau Bremer (Tel. 05171 / 401 – 1211)
- Frau Hornemann (Tel. 05171 / 401 - 1711)
Wie muss ich mich als Kindertagespflegeperson versichern?
Kindertagespflegepersonen sind verpflichtet, sich im Rahmen ihrer selbständigen Tätigkeit bei entsprechenden Versicherungsträgern anzumelden.
a) Kranken-/Pflegeversicherung
b) Rentenversicherung
c ) Unfallversicherung für die Kindertagespflegeperson bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege): Eine Unfallversicherung schützt eine Kindertagespflegeperson vor den Folgen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Versichert sind als Arbeitsunfall auch die Fahrten im Rahmen der Tätigkeit als Tagespflegeperson.
d) Kostenfreie Unfallversicherung für die Tageskinder bei der LUKN (Landesunfallkasse Niedersachsen): Sie besteht für die von der Kindertagespflegeperson betreuten Kinder kraft Gesetz, sobald eine gültige Pflegeerlaubnis vorliegt. Aber Achtung: Rein privat zustande gekommene Betreuungsverhältnisse, die ohne eine Information an das Jugendamt durchgeführt werden, sind nicht gesetzlich unfallversichert!
e) Haftpflichtversicherung
Auf Antrag erfolgt durch das Jugendamt für die beim Landkreis Peine gemeldeten Kindertagespflegepersonen
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- die Erstattung der nachgewiesenen Aufwendungen für Beiträge zu einer angemessenen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
- die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung
- die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Krankenversicherung und Pflegeversicherung
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- Herr Effenberger (Tel. 05171 / 401 – 2310)
Wie erhalten Eltern einen Zuschuss zur Kindertagespflege?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann durch das Team Kindertagespflege ein Zuschuss zur Kindertagespflege gewährt werden.
Von den Erziehungsberechtigten ist ein Antrag auf Zuschussgewährung vor Beginn der Betreuung in Kindertagespflege zu stellen. Wird ein Zuschuss für die Betreuung gewährt, erhält die Kindertagespflegeperson vom Jugendamt eine laufende Geldleistung.
Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege können von den Eltern Kostenbeiträge erhoben werden. Diese richten sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen und dem Umfang der Betreuungszeit. Einzelheiten dazu sind der Satzung über die Kindertagespflege im Landkreis Peine zu entnehmen.
Ansprechpartnerinnen:
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- Frau Damian (Tel. 05171 / 401 – 1216)
- Frau Künnemann (Tel. 05171 / 401 - 1266)
- Frau Lustig (Tel: 05171 / 401 – 1716)