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Wohngeld

Allgemeine Informationen zum Wohngeld im Landkreis Peine

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder Belastung (bei Eigentümern mit selbst genutztem Eigentum) für Haushalte, mit geringem Einkommen. Das Wohngeld leistet hier einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der Wohnkostenbelastung.

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen, Zuständigkeit & Kontakt, Verfahren der Antragstellung sowie sonstiges Wissenswertes. Bitte wählen Sie die von Ihnen benötigten Informationen entsprechend aus.


Anspruchsvoraussetzungen & Wissenswertes

Wer erhält Wohngeld im Sinne des Wohngeldgesetzes?

Bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen erhalten Sie für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld insbesondere

  • Mieter/innen eines Wohnraumes in Form von Mietzuschuss
  • Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung in Form von Lastenzuschuss

Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt von

  • der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens und
  • der Höhe, der nur bis zu bestimmten gesetzlichen Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete oder Belastung

ab.


Wer kann einen Wohngeldantrag stellen?

Der Wohngeldantrag muss in der Regel von dem Haushaltsvorstand gestellt werden.

Antragsberechtigt sind im Regelfall jedoch nur folgende Personen:

  • Mieter/innen von Wohnraum (Mietvertragspartei)
  • (Teil-) Eigentümer/innen von Wohneigentum (gemäß Grundbuchauszug)
  • Heimbewohner/innen in dauerhafter, vollstationärer Pflege
  • Nutzungsberechtigte Personen im Rahmen von mietvertragsähnlichen oder eigentumsähnlichen Nutzungsverhältnissen (z.B. Wohnrecht oder Nießbrauch)


Wo erhalte ich weitergehende Informationen zum Wohngeld?

Für weitergehende Informationen oder bei konkreten Fragestellungen kontaktieren Sie gerne die für Sie zuständige Wohngeldbehörde. Kontaktdaten sowie die zuständigen Stellen erhalten Sie im weiteren Verlauf.

Des Weiteren wollen wir Ihnen gerne das Online-Informationsangebot des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen empfehlen. Hier erhalten Sie umfassendes Informationsmaterial zum Thema Wohngeld sowie Antworten auf konkrete, häufig gestellte Fragestellungen zum Wohngeld.

Wohngeld - Informationen des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Zuständigkeiten & Kontakt

Im Landkreis Peine gibt es zwei ansässige Wohngeldbehörden, welche mit der Bearbeitung von Wohngeldangelegenheiten betraut sind.

Welche Wohngeldbehörde konkret für Ihre Wohngeldangelegenheit zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. Um eine unmittelbare und zügige Zuordnung Ihrer schriftlichen und persönlichen Anliegen zu gewährleisten, raten wir Ihnen, entsprechend Ihres Wohnortes direkt die für Sie zuständige Wohngeldbehörde zu kontaktieren.


Zuständigkeit des Landkreis Peine

Der Landkreis Peine ist mit der Umsetzung des Wohngeldgesetzes für die kreisangehörigen Gemeinden (mit Ausnahme des Stadtgebietes) betraut.

Bitte richten Sie Ihre Anliegen an die Wohngeldstelle des Landkreises Peine, wenn sich Ihr Wohnraum in einer der folgenden Gemeinden befindet:

  • Gemeinde Edemissen (Postleitzahl: 31234)
  • Gemeinde Ilsede (Postleitzahlen: 31241 & 31246)
  • Gemeinde Hohenhameln (Postleitzahl: 31249)
  • Gemeinde Vechelde (Postleitzahl: 38159)
  • Gemeinde Wendeburg (Postleitzahl: 38176)
  • Gemeinde Lengede (Postleitzahl: 38268)

Kontaktieren Sie uns gerne über die Kontaktmöglichkeit dieses Internetauftrittes.

Ergänzend bieten wir Ihnen gerne eine verlässliche und unmittelbare Kontaktaufnahme per E-Mail an das folgende Postfach an:

Postfach - Wohngeldstelle des Landkreises Peine


Zuständigkeit der Stadt Peine

Die Stadt Peine ist mit der Umsetzung des Wohngeldgesetzes für das Stadtgebiet (Postleitzahlen: 31224, 31226 & 31228) betraut.

Bitte richten Sie in diesem Fall Ihre Anliegen an die Wohngeldstelle der Stadt Peine:

Bürgerbüro - Team B

Stadt Peine

Kantstraße 5
31224 Peine

Antragsformulare

(Online-) Antrag über das Serviceportal des Landkreises Peine

Sie haben die Möglichkeit, im Serviceportal des Landkreises Peine online einen Antrag auf Wohngeld in Form eines digitalen Antragsformulares zu stellen. Dieser Antrag wird unmittelbar an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet. Des Weiteren haben Sie in diesem Rahmen die Möglichkeit, bereits mit Ihrem Online-Wohngeldantrag digitale Dokumente als Anhang zum Antrag hochzuladen. Bitte beachten Sie auch hier die Ausführungen zu der örtlichen Zuständigkeit.

Das Serviceportal des Landkreises Peine finden Sie unter folgendem Link:

Online-Antrag auf Wohngeld - Serviceportal Landkreis Peine


Hauptanträge auf Wohngeld - Miet-/Lastenzuschuss

Antrag auf Mietzuschuss (barrierefrei)

Antrag auf Lastenzuschuss (barrierefrei)

Antrag auf Mietzuschuss für Heimbewohner (barrierefrei)


Häufig angeforderte Antragsformulare

Nachfolgend finden Sie Antragsformulare, die von der hiesigen Wohngeldbehörde - je nach persönlichem Einzelfall (Art des Wohnraumes, Art des Einkommens etc.) - häufig im Antragsverfahren angefordert werden:

Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Vermögensverhältnisse

Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Verdienstbescheinigung

Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Allgemeine Angaben zur selbstständigen Tätigkeit

Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Angaben zum Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit

Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen

Anlage zum Antrag auf Mietzuschuss - Mietbescheinigung


Antragsverfahren

Nach Eingang des Wohngeldantrages werden die vorliegenden Antragsformulare und Nachweise auf Vollständigkeit überprüft. Sollten leistungsrelevante Nachweise oder Unterlagen fehlen, so werden diese unter angemessener Fristsetzung von Ihnen schriftlich nachgefordert.

Sollten Sie alle erforderlichen Unterlagen im Antragsverfahren beigebracht haben, erhalten Sie unter Berücksichtigung der erforderlichen Verfahrensdauer eine Entscheidung über Ihren Wohngeldantrag mit der zugrundeliegenden Wohngeldberechnung. Sollten Sie die erforderlichen Nachweise innerhalb der Fristsetzung nicht oder nicht vollständig beibringen, so besteht die Möglichkeit, dass Ihr Wohngeldantrag abgelehnt wird, da eine rechtmäßige Prüfung eines Wohngeldanspruches in diesem Falle nicht möglich ist. Sollten Sie Einzelnachweise innerhalb der Fristsetzung nicht beibringen können, kontaktieren Sie uns bitte persönlich bezüglich einer Fristverlängerung.

Es wird darum gebeten, Anträge und Nachweise bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde einzureichen. Im Falle einer fehlerhaften Einreichung erfolgt mit zeitlichem Verzug eine Weiterleitung an die zuständige Wohngeldbehörde.


Häufig benötigte Unterlagen

Nachfolgend erhalten Sie eine Auflistung von häufig benötigten Nachweisen im Rahmen der Wohngeldbearbeitung. Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung nicht abschließend ist. Bitte beachten Sie außerdem, dass es für eine (positive) Wohngeldentscheidung nicht erforderlich ist, im Rahmen der Antragstellung einen absolut vollständig nachgewiesenen Wohngeldantrag vorzulegen.

Mietwohnung (Mietzuschuss)

  • Mietvertrag
  • Nachweis über die Erhöhung der Gesamtmiete (z.B. Mieterhöhungsverlangen, Betriebskostenabrechnung)
  • Aktuelle Mietzahlungsnachweise (Kontoauszüge mit entsprechenden Kontobewegungen)

Eigenheim (Lastenzuschuss)

  • Grundbuchauszug
  • Wohnflächenberechnung
  • Kaufvertrag des Wohneigentums
  • Aktuelle Jahreskontoauszüge der Immobiliendarlehen
  • Aktuellster Bescheid über die Grundsteuer B

Einkommensverhältnisse

Bitte weisen Sie zur Ihrer eigenen Sicherheit und Vollständigkeit ggf. auch Einnahmen nach, von denen Sie glauben, dass diese in der Wohngeldberechnung anrechnungsfrei sein könnten.

  • Nachweis über den Bezug auf Transferleistungen (z.B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
  • Nachweis über den Bezug von anderweitigen Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschussleistungen, Berufsausbildungsförderung, Krankengeld, Mutterschaftsgeld etc.)
  • Arbeitsvertrag bzw. Ausbildungsvertrag
  • Aktuelle Verdienstabrechnung
  • Aktueller Rentenbescheid
  • Nachweise über erhaltene Unterhaltszahlungen

Sonstiges

  • Nachweis über den aktuellen Aufenthaltstitel
  • Schulbescheinigung (bei Kindern über 15 Jahre)
  • Nachweis einer Schwerbehinderung
  • Nachweis eines Pflegegrades

Bildungs- und Teilhabeleistungen bei Wohngeld-Bezug

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – bei Tagesausflügen, Klassenfahrten und dem Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Schulen, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördert und unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.

Berechtigt sind unter anderem Kinder und Jugendliche aus Familien, die Wohngeld beziehen.

Informieren Sie sich gerne umfassend zum Umfang des sogenannten "Bildungspakets" auf dem Online-Informationsangebot des Bundesministerium für Arbeit uns Soziales (BMAS):

Informationen des BMAS zum Bildungspaket


Hinweise zur Antragstellung

Beim Landkreis Peine werden die Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) zentral für alle anspruchsberechtigten Familien im Fachdienst Soziales bearbeitet.

Nähere Erläuterungen zur Antragstellung sowie Kontaktdaten übernehmen Sie bitte dem Internet-Auftritt des BuT-Teams:

Bildung und Teilhabe


Übrigens haben Sie ebenfalls auch die Möglichkeit, Bildungs- und Teilhabeleistungen online über das Serviceportal des Landkreises Peine zu beantragen:

Online-Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen - Serviceportal Landkreis Peine