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Versicherungsamt

Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist sehr kompliziert. Ein Laie findet sich ohne fachliche Beratung kaum zurecht.

Erheben Sie einen Anspruch auf Rente?

Die meisten älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger haben Ansprüche auf Rentenzahlungen aus der Arbeiter- oder Angestelltenversicherung. Diese Ansprüche können Sie bei Ihrer Gemeinde, der Stadt oder dem Landkreis durch einen Antrag sichern.

Wann sollte der Rentenantrag gestellt werden?

Da die Bearbeitung Ihres Rentenantrages einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sollte der Rentenantrag rechtzeitig gestellt werden, das heißt möglichst drei Monate vor Erreichen der Altersgrenze.
Überprüfen Sie außerdem, ob Sie sämtliche Zeiten, in denen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Versicherungsbeiträge entrichtet haben, auch belegen können. Ihre vollständigen Versicherungsunterlagen bilden die Grundlage für eine schnelle und richtige Bearbeitung Ihres Rentenantrages.
Gegebenenfalls sollte bereits vor Stellung des Rentenantrages eine Kontenklärung durchgeführt werden.

Eine Rentenauskunft kann ab dem 55. Lebenjahr beantragt werden.

Bedenken Sie bitte auch, dass seit dem Jahr 1986 bei Personen der Jahrgänge 1921 und später die Zeiten der Kindererziehung die Rentenhöhe steigern bzw. einen Rentenanspruch begründen können.

Auskünfte zum Thema Rente erteilen:

Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
(ehemals LVA)

Kurt-Schumacher-Str. 20
38091 Braunschweig
kostenlose Hotline: 0800 / 1000 480 10

Deutsche Rentenversicherung Braunschweig - Hannover

Deutsche Rentenversicherung Bund
(ehemals BfA)
10704 Berlin
kostenlose Hotline: 08 00/ 1000 480 70

Deutsche Rentenversicherung Bund

Knappschaft-Bahn-See
30173 Hannover
Tel.: 0511 / 8079 290

Knappschaft-Bahn-See