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Zuschüsse für Arbeitgeber

Neue Perspektiven durch das Teilhabechancengesetz

Aufgrund  der guten  Lage auf dem Arbeitsmarkt ist es vielen Menschen gelungen, eine Beschäftigung zu finden und sich sowohl in das Arbeitsleben als auch in die Gesellschaft zu integrieren. Allerdings  gibt es noch immer viele Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund langer Arbeitslosigkeit, gesundheitlicher und persönlicher Einschränkungen regelmäßig auf dem 2. oder 3. Platz bei einer Stellenbesetzung landen. Auch diese arbeitslosen Menschen brauchen eine Chance zu beweisen, dass sie leistungsfähig sind.  

 Wir suchen Arbeitgeber, die einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in Voll- oder Teilzeit zur Verfügung stellen und  bereit sind, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach langer Arbeitslosigkeit (und ggf. vorhandenen Handicap)  in ihr Unternehmen zu integrieren.

Ihr Engagement für langzeitarbeitslose Menschen wird durch Lohnkostenzuschüsse unterstützt!

Wir fördern die Einstellung von Personen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind:

  • Wir bezuschussen die  Lohnkosten dieser Langzeitarbeitslosen für die Dauer von zwei Jahren. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.
  • Wir  begleiten die Beschäftigung mit einem persönlichen Coaching. Ihre neue Mitarbeiterin bzw. Ihr neuer Mitarbeiter wird dabei unterstützt, sich in den Arbeitsalltag und Ihr Unternehmen zu integrieren. Auch für Ihre Anliegen als Arbeitgeber finden Sie bei den Coaches ein offenes Ohr.

Wir fördern die Einstellung von Personen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die mindestens 25 Jahre alt sind und seit vielen Jahren Leistungen der Grundsicherung erhalten:

  • Wir bezuschussen die Lohnkosten  bis zu fünf Jahre für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit besonders arbeitsmarktfernen Personen. In den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses beträgt der Zuschuss 100 Prozent, im dritten Jahr des Arbeitsverhältnisses 90 Prozent, im vierten Jahr des Arbeitsverhältnisses 80 Prozent und im fünften Jahr des Arbeitsverhältnisses 70 Prozent.
  • Wir  begleiten die Beschäftigung mit einem persönlichen Coaching. Ihre neue Mitarbeiterin bzw. Ihr neuer Mitarbeiter wird dabei unterstützt, sich in den Arbeitsalltag und Ihr Unternehmen zu integrieren. Auch für Ihre Anliegen als Arbeitgeber finden Sie bei den Coaches ein offenes Ohr.
  • Wir fördern  Weiterbildungskosten bis zur Höhe von 3000,-Euro, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer eine Weiterbildung während der Beschäftigung absolviert.

Die  Lohnkostenzuschüsse bemessen sich für tarifgebundene und tariforientierte Arbeitgeber sowie für Arbeitgeber, die nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen entlohnen, nach dem gezahlten Arbeitsentgelt – für andere Arbeitgeber nach dem gesetzlichen Mindestlohn.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Unsere Ansprechpartnerin Frau Susanne Klein, Telefon 05171/ 4014050 Email: s.klein@landkreis-peine.de  berät Sie gern über die Fördermöglichkeiten.