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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Was ist die Grundsicherung?

Die Grundsicherung ist eine besondere Sozialhilfeleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei auch um Sozialhilfe.
Besonderheit dabei ist jedoch, dass Kinder bzw. Eltern in der Regel nicht zum Unterhalt herangezogen werden.

Wer kann Leistungen erhalten?

Ein Anspruch auf Grundsicherung könnte bestehen, wenn Sie

» mindestens 65 Jahre alt sind

   oder

» mindestens 18 Jahre alt und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind.

Anspruch auf Leistungen haben aber nur Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen beschaffen können.

Weitere zur Antragstellung erforderliche Unterlagen sind beispielsweise:

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweis über dauerhafte volle Erwerbsminderung
  • Rentenbescheid
  • Nachweis über andere Einkünfte
  • Wohngeldbescheid
  • Nachweis über Vermögen (z.B. Sparbücher)
  • Nachweis über Unterkunfts- und Heizkosten (z. B. Mietvertrag oder bei selbstgenutztem Eigenheim Nachweise über die laufenden Belastungen)
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate