Wohnraumversorgungskonzept
Der Bedarf für den Neubau von Wohnungen ist durch ein aktuelles
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für den Landkreis Peine nachzuweisen, welches die Voraussetzung zur Bewilligung der Fördergelder bildet.
Bereits im Jahr 2016 wurde ein Wohnraumversorgungskonzept für den Landkreis Peine erstellt und 2023 fortgeschrieben. Ein besonderes Hauptaugenmerk wurde unter anderem auf die Thematik der sozialen Wohnraumversorgung gelegt.
Das Untersuchungsgebiet umfasst alle Gemeinden des Landkreises Peine ohne das Stadtgebiet.