Wohnbauförderung
Wer ist für die Wohnraumförderung im Landkreis Peine zuständig?
Im Fachdienst Bauordnung, Raumordnung ist die Wohnraumförderstelle des Landkreises Peine integriert. Diese bildet das Bindeglied zwischen Antragstellerinnen und Antragsteller im Rahmen der Wohnraumförderung sowie der NBank als Fördergeldgeber.
Das Land Niedersachsen unterstützt auf Grundlage des Nds. Wohnraumfördergesetz (NWoFG) den Wohnungsbau sowie andere Maßnahmen zur Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum oder der energetischen Moderisierung. Insbesondere der soziale Wohnungsmarkt soll hier gezielt gefördert und Personen, die die Einkommensgrenze nach dem Niedersächsischen Wohnraumförderungsgesetz nicht überschreiten, unterstützt werden.
Zu diesem Zweck werden auf Antrag zinsgünstige Zuwendungen aus dem zur Finanzierung der sozialen Wohnraumförderung errichteten Sondervermögen „Wohnraumförderfonds Niedersachsen“ gewährt.
[FAQ]
Welche geförderten Maßnahmen gibt es?
Aktuelle Fördermaßnahmen entnehmen Sie bitte dem Programm der NBank.
(siehe auch Externe Links)
Darf ich vor Antragstellung schon mit der Maßnahme beginnen?
Nein, vor Antragstellung darf mit der jeweiligen Maßnahme nicht begonnen werden.
Sie haben sonst noch weitere Fragen zu den Abläufen?
Sie erreichen uns zu unseren Öffnungszeiten über unsere zentrale Rufnummer 05171 - 401 6202 oder unter bauen@landkreis-peine.de.
Ich wohne in der Stadt Peine. Wer ist hier mein Ansprechpartner?
Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an die Wohnraumförderstelle der Stadt Peine.